Migrationsrecht.net - Das Fachportal zum Ausländerrecht



Ausländerrecht
Willkommen, Besucher
Bitte anmelden oder registrieren.    Passwort vergessen?

Familienzusammenführung/ Ehegattennachzug zum deut
(1 Leser) (1) Besucher
Zum Ende gehen
Antworten
Neues Thema
Seite: 12
THEMA: Familienzusammenführung/ Ehegattennachzug zum deut
#630
Re:Familienzusammenführung/ Ehegattennachzug zum deut vor 2 Jahren  
Hallo Karl,
ich danke Dir sehr für Deine, wie ich meine kompetente Antwort.
Ich habe nun wieder einen Lichtblick erhalten, der mir Mut macht weiter zu machen.
Es ist atürlich auch die Liebe zu meiner Frau die mich zwingt.

Ich hätte noch ein par Fragen, über deren Beantwortung, ich sehr dankbar wäre:
Es wäre doch sicher möglich, auch von mir, (südwestdeutschland) einen Anwalt aus Berlin zu kontaktieren, der mir hilft, diese Verpflichtungsklage vorzubereiten?

Ist das den das Verwaltungsgericht oder Oberverwaltungsgericht in Berlin?
Wie hoch sind denn die Kosten, die ich bei Klageerhebung entrichten muss?

Wie lange dauert es in der Regel, bis ein Urteil dieses Gerichts gefallen ist?

Wie hoch sind unsere Chancen das meiner Frau das Visum erteilt wird?

Gibt es bereits Urteile dieses Gericht in ähnlichen Fällen, die ich nachlesen kann?

Die Sache mit der Geburtsurkunde bzw. dem Geburtsregister und dem Vertrauensanwalt hat sich tatsächlich so zugetragen wie geschildert.
Es kommt sehr häufig in Kamerun vor, dass die Geburtsregister nicht dort lagern, wo sie sein sollten.
In unserem Fall haben wir es nachgewiesen, auch dass der Vertrauensanwalt nicht dort gewesen sein kann, weil wie erwähnt die Register seit 29.Juni1981 nicht mehr dort gelagert werden.
Dass der Anwalt Geld gefordert hatte ist nicht schriftlich dokumentiert.
Es lässt sich nur durch Zeugenaussagen dokumentieren, Der Anwalt hatte meine Schwiegermutter auch aufs übelste beschimpft und beleidtigt, weil sie kein Geld bezahlt hat, er unterstellte ihr, dass meine Frau nicht von ihr abstammte, was sich aber sehr gut nachweisen lässt.
am Tag nach dem Anruf durch den Vertrauensanwalt an meine Frau habe ich per e-mail und telefonisch die Botschaft davon unterichtet, die sich aber seither, diesen Vorfall betreffend in Schweigen hüllt.

Was die Fehler der Botschaft betrifft, so denke ich dass sich die Botschaft reinwaschen kann und den Ablehnungsbescheid auf die nicht einwandfrei geklärte Identität meiner Frau abwälzen lässt. Die Identitätsprüfung und das daraus resultierende Ergebnis haben letztlich, abgesehen von einer erneuten Überprüfung des Geburtenregister, dazu geführt, dass meine Frau diesen Ablehnungsbescheid erhielt.
Ich frage mich natürlich auch, inwiefern die Botschaft eine Familienzusammenführung ablehnen kann, in dem die Identität nicht geklärt ist.

Zur zuständigen Ausländerbehörde, hier an meinem Wohnort sei gesagt, dass diese Sachbearbeiterin, abgesehen von meinen Verdienstabrechnungen und Mietvertrag, die sie verlangte, unmittelbare Nachbarn und selbst meine Vermieter angerufen hat und mein Privatleben durchleuchten wollte, um eine Scheinehe auszuschiessen.
ich habe Gesprächsprotokolle der Nachbarn, die mir sagten, dass sie von dieser Sachbearbeiterin angerufen wurden.

Was die Kriterien der Familienzusammenführung in sachen geforderte Sprachkenntnisse in Form der Deutsch AI Anforderung, Lebensunterhaltdeckung und Mindestalter betrift, so sind die voraussetzungen erfüllt.

meine Frau erwägt nun auch einen international, operrierenden Anwalt aus Kamerun hinzuzuziehen, ist das sinnvoll und wird sein Ergebnis betreffend überprüfung und dokumentation des Geburtenregister oder zeugenaussagen der Familie meiner Frau vom deutschen Staat anerkannt?

Bitte nochmals um Antworten, vielen Dank!

Grüsse
Stefan
Bitte Code eingeben   
Beachten Sie: Forencode und Smiley-Button sind nicht sichtbar, aber trotzdem nutzbar!
Stefan

Reply Quote
 
#631
Re:Familienzusammenführung/ Ehegattennachzug zum deut vor 2 Jahren  
Hallo,
zu Deinen Fragen:
Welchen Anwalt Du nimmst, dass ist Dir überlassen. Aber wähle jemanden, der Ausländerrecht beherrscht!
Die Klage ist beim Verwaltungsgericht zu erheben. Das Oberverwaltungsgericht ist die 2. Instanz, die angerufen werden kann, wenn die Klage vom Verwaltungsgericht abgewiesen wird.
Zur Dauer und zu den Kosten musst Du den Anwalt befragen. Aber ich vermute, dass es mindestens 10 Monate dauert, bis über die Klage entschieden wird. Die Kosten des Anwalts dürften bei rund 1000 € liegen. Die des Gerichts bei etwa 600 €. Der Anwalt sagt Dir dies aber genauer.

Eine Klage macht nur Sinn, wenn Du die Identiät Deiner Frau belegen kannst. Andernfalls kannst Du im gerichtlichen Verfahren einen Beweisantrag stellen, dem das Gericht von Amts wegen nachkommt. Der Vorteil ist, dass das Ergebnis ein höhere Bindungswirkung hat. Aber das Gericht muss überzeugt werden, dass die Auskunft der Botschaft falsch ist.

Ob ein Anwalt vor Ort hilfreich ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Aber er kann uU die Dokumente besorgen, die für den Nachweis der Identiät erforderlich sind.

Versäume nicht die Klagefrist, wenn der Ablehnung eine Rechtsmittelbelehrung beigefügt ist, dann beträgt diese nur einen Monat.

Viel Glück
Karl
Bitte Code eingeben   
Beachten Sie: Forencode und Smiley-Button sind nicht sichtbar, aber trotzdem nutzbar!
Karl

Reply Quote
 
#858
Aw: Familienzusammenführung/ Ehegattennachzug zum deut vor 3 Monaten, 1 Woche  
wenn ich das lese wir es mir ganz schlecht!!!
wie kann ein staat nur so gegen jemanden vorgehen?
wo ist das herz? im endeffekt wollen zwei menschen glücklich sein und werden durch gesetze ins unglück gestürzt.
hoffe, dass es einen weg für euch beide gibt.
die allerbesten wünsche
Bitte Code eingeben   
Beachten Sie: Forencode und Smiley-Button sind nicht sichtbar, aber trotzdem nutzbar!
silke

Reply Quote
 
Zum Anfang gehen
Antworten
Neues Thema
Seite: 12
Moderation: admin, Dr. Klaus Dienelt, , ,



RSS Ausländerrecht

Migrationsrecht

Rechtsanwälte

MNet Newsletter

Abonnieren Sie jetzt den Newsletter Ausländerrecht.



Empfehlung


Anzeige