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§4aFreizügGEU Daueraufenthalt für "neu EU-Bürger"
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THEMA: §4aFreizügGEU Daueraufenthalt für "neu EU-Bürger"
#799
Re:§4aFreizügGEU Daueraufenthalt für "neu EU-Bürger" vor 1 Jahr, 2 Monaten  
Ich habe auch die bulgarische Staatsangehörigkeit.

Im Stuttgart gibt es auch keine Probleme. Ich weiß nicht welche Gesetze die Beamten im Darmstadt lesen. §4aFreizügGEU Daueraufenthaltsrecht gilt auch für die neuen EU Mitglieder.

§ 4a Daueraufenthaltsrecht
(1) Unionsbürger, ihre Familienangehörigen und Lebenspartner, die sich seit fünf Jahren ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, haben unabhängig vom weiteren Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 das Recht auf Einreise und Aufenthalt (Daueraufenthaltsrecht).

Aufgrund dieser Bescheinigung hat man auch Recht auf eine Arbeitsberechtigung - EU.
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mimo

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#833
Aw: §4aFreizügGEU Daueraufenthalt für "neu EU-Bürger" vor 5 Monaten  
ICh habe das gleiche Problem gehabt, mir wurde abgesagt mit der Begründung, solche Bescheinigung existiere nicht!!! Ich habe mich sehr gut bei Anwalt informiert. du hast 100% das Recht die Daueraufenthaltsbescheinigung zu bekommen, ohne weitere Voraussentzungen, nur die 5 Jahre ununterbrochen in Deutschland gewesen zu sein.Also, egal was Dir sagen, es ist Dein Recht vom Gesetz her es zu bekommen. Falls sie Dir absagen,solltest du eine schriftliche Erklärung dafür und damit gehst du zu Anwalt, du bekommst es auf jeden Fall!!!
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silvi

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Moderation: admin, Dr. Klaus Dienelt, , ,



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