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Scheidung nach 1,8 J.: Arbeitserlaubnis erhalten?
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THEMA: Scheidung nach 1,8 J.: Arbeitserlaubnis erhalten?
#829
Scheidung nach 1,8 J.: Arbeitserlaubnis erhalten? vor 5 Monaten, 1 Woche  
Guten Tag!

Ich möchte mich zum Thema "Beibehaltung der Arbeiterlaubnis einer hochqualifitierten Ausländerin bei der Scheidung nach fast 2 Jahren Ehe mit einem Deutschen" erkündigen. Ich danke herzlich im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.

Sollte eine Ausländerin vor der Eheschliessung schon 6 Jahre in Deutscheland studiert und promoviert haben (beides nach §16 des Aufenthaltgesetzes) und zum Zeitpunkt der Scheidung (nach fast 2 Jahren Ehe) berufstätig sein, behält sie dabei ihre Stelle und ihre Arbeitserlaubnis oder wird ihr die Arbeitserlaubnis entzogen?

Welcher Aufenthaltstitel bekommt sie nach der Scheidung?

Hat sie Recht für Entschädigung, Schmerzengelder, Kompensationen, wenn in der Familie von der Seite ihres Mannes Gewalt ausgeübt wird (auch im Falle, wenn es polizeilich nicht gemeldet wurde)?


Besten Dank!

Petra
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Perta Graf

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#831
Aw: Scheidung nach 1,8 J.: Arbeitserlaubnis erhalten? vor 5 Monaten, 1 Woche  
Hallo,
nach zwei Jahren rechtmäßigen Aufenthalts mit einer Aufenthaltserlaubnis und Bestehen einer familiären Lebensgemeinschaft besteht nach § 31 AufenthG ein eigenständiges Aufenthaltsrecht!

Dies bedeutet, dass Du weiterhin hier leben und arbeiten kannst.

Wenn Du die Hälfte der Studienzeiten und die jetzigen Zeiten als Arbeitnehmerin zusammenrechnest und dabei 5 Jahre zusammenkommen, dann kannst Du auch einen unbefristeten Titel "Erlaubnis zum Daueraufenthalt" nach § 9a AufenthG bekommen. Dies setzt aber voraus, dass der Lebensunterhalt gesichert ist.

Hinsichtlich der Fragen zum Schadenersatz und Schmerzensgeldes erscheint mir eine Forderung ohne objektive Belege aussichtslos.
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Murat

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Moderation: admin, Dr. Klaus Dienelt, , ,



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