Nachrichten Rechtsprechung

Die Frage, ob neue Vorschriften zur Bekämpfung eines Missbrauchs des Bezugs von Kindergeld durch Unionsbürger erforderlich sind, stellt sich nicht. Vielmehr muss der Gesetzgeber auf die verfehlte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 15.03.2017 - III R 32/15) zum Kindergeldbezug von Unionsbürgern reagieren. Dieses Urteil führt die durch den Beschluss vom 27.04.2015 (III B 127/14) vorgezeichnete Linie fort und führt zum einem vom Gesetzgeber erkennbar nicht gewollten Ergebnis.

Ein Asylbewerber, über dessen Antrag nicht innerhalb dreier Monate entschieden worden ist, hat die Möglichkeit, gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) Untätigkeitsklage zu erheben. In Fällen, in denen das Bundesamt ihn noch nicht angehört hat, besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für eine nur auf Verpflichtung des Bundesamtes zur Bescheidung gerichtete Klage. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 11. Juli 2018 (Aktenzeichen BVerwG 1 C 18.17) ohne mündliche Verhandlung entschieden.

Einem Ausländer, dem bestandskräftig subsidiärer Schutz zuerkannt worden ist, fehlt auch nach der Aussetzung des Familiennachzuges für diesen Personenkreis das Rechtsschutzbedürfnis für eine auf die zusätzliche Feststellung der Voraussetzungen eines nationalen Abschiebungsverbotes gerichtete Klage, um hierdurch eine Erleichterung der Anforderungen des Familiennachzugs zu erreichen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Urteil vom 19. April 2018 (BVerwG 1 C 29.17) auf eine von den Klägern im Dezember 2017 erhobene Sprungrevision entschieden.

Die Rückführung des ehemaligen Leibwächters von Osama bin Laden konnte trotz der laufenden gerichtlichen Verfahren erfolgen, weil das Gericht auf die Eihaltung sonst üblicher Verhaltensweisen vertraut hat. Das Gericht hat es unterlassen, einen sogenannten „Hängebeschluss“ zu erlassen, weil es darauf vertraute, dass die Behörde den Abschiebungstermin rechtzeitig mitteilen würde. Doch macht dies die Abschiebung rechtswidrig?

Seite 10 von 147