Die geschichtliche Entwicklung des Ausländerrechts in Deutschland seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs ist durch die Anwerbung von Gastarbeitern seit Mitte der 1950er Jahre, durch die Verfestigung der Aufenthaltsverhältnisse nach dem Anwerbestopp vom November 1973 und durch die Beschränkungen des Familiennachzugs im Herbst 1981 geprägt.
Mit dem Ausländergesetz von 1990/91 und der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts von 1999/2000 sollte der damit allmählich entstandenen Einwanderungssituation Rechnung getragen werden.