Geschrieben von: Tomas Renner-Jones
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Seit langem sind Zuzug und Aufenthalt der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der EWG/EG durch das Gemeinschaftsrecht geregelt. Zudem hat die Europäische Union in den letzten Jahren vermehrt von ihren neuen Zuständigkeiten zur Regelung der Einreise, des Aufenthalts und der Integration sowie der Aufnahme von politisch Verfolgten und anderen Flüchtlingen aufgrund des Amsterdamer Vertrags Gebrauch gemacht. Daher finden sich die Grundlagen für das in Deutschland geltende Ausländerrecht einschließlich des Asyl- und Flüchtlingsrechts sowohl im Völkerrecht und im europäischen Gemeinschaftsrecht als auch im deutschen Verfassungs- und Gesetzesrecht. Die wichtigsten sind nachfolgend mit abgekürzten Titeln und genauen Fundstellen genannt. Die Volltexte können mit ihrer vollständigen Bezeichnung unter Service – Archiv eingesehen und abgeladen werden.
Bei den Rechtsakten der EU-Organe ist zu beachten, dass eine große Anzahl in den letzten Monaten vor der EU-Erweiterung im Mai 2004 ergangen ist und die Fristen für ihre Umsetzung in das mitgliedstaatliche Recht teilweise noch nicht abgelaufen sind. Einige von ihnen sind in Deutschland in dem neuen Zuwanderungsrecht berücksichtigt, dieses ist aber noch nicht verkündet und wird in seinen wesentlichen Teilen erst am 1. Januar 2005 in Kraft treten.