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Abschiebungshaft
Haft nach § 62 AufenthG.

KategorienDokumente (für Mitglieder)

38 (0) Grundsatzentscheidungen
Zuständigkeit, Haftkosten,  Haftaufhebungsanträge, Feststellungsinteresse der Behörde, Haftzweck
3 (0) Vorbereitungshaft
Haft nach § 62 Abs. 1 AufenthG.
7 (0) Sicherungshaft
Haft nach § 62 Abs. 2 AufenthG.
11 (0) Vorläufige Freiheitsentziehungen
Haft nach § 11 FEVG und § 427 FamFG sowie Behördengewahrsam gem. § 62 IV AufenthG.
5 (0) Haftdauer, Passbeschaffung
Insbesondere Dreimonatsfrist gem. § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG.
12 (0) Anhörung
Anhörung nach § 5 FEVG und §§ 34, 420 FamFG.

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Abschiebungshaft vermeiden
Alternativen in Belgien, Deutschland und dem Vereinigten Königreich:

Dieser Bericht hat Alternativen zur Abschiebungshaft in Belgien, Deutschland und Großbritannien untersucht. Die von uns erforschten Alternativprojekte unterscheiden sich sehr voneinander: in Belgien ging es um ein Case-Management-Verfahren für Familien, das eine umfassende Beratung einschloss, in Deutschland lernten wir ein Modell der Fürsorge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge kennen, das sich an der regulären Jugendhilfe für deutsche Jugendliche orientiert; in Großbritannien lag der Schwerpunkt auf Meldepflicht und elektronischen Fußfesseln.




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