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Das Bundesministerium des Innern hat mit Datum vom 7. August 2008 einen Erlass herausgegeben (Az.: MI3 - 937115 -34/0), der sich mit der fehlerhaften Umsetzung der Richtlinie 2003/109IEG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen befasst. Er verweist Staatsangehörige aus Spanien und Italien auf den Klageweg im Heimatland, wenn sie von ihren Staaten trotz Vorliegens der Voraussetzungen eines Daueraufenthalts-EG nicht den erforderlichen Eintrag "Daueraufenthalt-EG" auf dem Aufenthaltstitel nachweisen können.




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