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Bekenntnis zum deutschen Volkstum; Bekenntnisfähigkeit; Bekenntnisvertretung bei bekenntnisunfähigen Kindern.

Leitsatz:

Bekenntnisunfähige Personen können bei der Abgabe eines Bekenntnisses durch

die Erziehungsberechtigten vertreten werden. Bei Eltern verschiedener Volkszugehö­rigkeit können die Kinder verschieden geprägt sein und sind auch bei der Bekennt­nisvertretung individuelle, je nach Kind verschiedene Lösungen möglich.

Urteil des 5. Senats vom

25. November 2004 - BVerwG 5 C 49.03

Einbürgerung, Anspruch auf - bei Maßregel der Besserung und Sicherung; Maßregel der Besserung und Sicherung als Verurteilung wegen einer Straftat im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StAG; Straftat, Ausschluss der Einbürge­rung bei Verurteilung wegen einer -; Verurteilung wegen einer Straftat, Maßre­gel der Besserung und Sicherung als -.

Leitsätze:

1. Eine selbständige Maßregel der Besserung und Sicherung ist eine Verurtei­lung wegen einer Straftat im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StAG.

2. Bei einer selbständigen Maßregel der Besserung und Sicherung entscheidet die Einbürgerungsbehörde entsprechend § 12a Abs. 1 Satz 2 StAG im Einzel-fall, ob sie außer Betracht bleiben kann.

Urteil des 5. Senats vom 29. März 2007 - BVerwG 5 C 33.05

Der am 19. Mai 1971 in der Türkei geborene Kläger, ein türkischer Staatsange­höriger, möchte durch Einbürgerung deutscher Staatsangehöriger werden.

Der Kläger, der in der Zeit von 1973 bis 1983 in Deutschland aufgewachsen und dann in die Türkei zurückgekehrt ist, lebt seit dem 7. September 1990 un­unterbrochen in Deutschland und ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis.

Mit Urteil vom 12. Februar 1998 ordnete das Landgericht Hamburg seine Un­terbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Der Kläger hatte am 14. Juli 1997 einer jungen Frau mit einem Messer Stichwunden beigebracht. Nach den Feststellungen des Landgerichts geschah die Tat, die wegen Rück­tritts nicht als versuchter Totschlag, sondern als gefährliche Körperverletzung beurteilt wurde, im Zustand einer schuldaufhebenden endogenen Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis. In Gesamtwürdigung der Person und der Tat des Klägers stellte das Landgericht fest, dass von ihm infolge seines Zu­standes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten seien und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich sei.

Urteil des 5. Senats vom  29. März 2007 - BVerwG 5 C 31.05

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob einem Anspruch des Klägers auf Ein­bürgerung entgegensteht, dass er im Jahr 2001 eine „Selbsterklärung: ,Auch ich bin ein PKK'ler"` unterschrieben hat.

Urteil des 5. Senats vom 22. Februar 2007 - BVerwG 5 C 21.06

Erklärungserwerb; Erklärungsrecht; Staatsangehörigkeit; Erwerb der - durch Erklärung.

Leitsätze:

1. Das Erklärungsrecht nach Art. 3 RuStAÄndG 1974, deutscher Staatsbürger werden zu wollen, steht nur dem Kind einer deutschen Mutter zu, nicht auch dessen Abkömmlingen.

2. Die durch Erklärung nach Art. 3 RuStAÄndG 1974 erworbene deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes erstreckt sich nicht auf dessen vor der Erklä­rung geborene Abkömmlinge.

Urteil des 5. Senats vom 6. April 2006 - BVerwG 5 C 21.05

Anspruch auf Einbürgerung, Ausschluss des -;

Einbürgerung, Anspruch auf-;

Unterstützen von gegen die Sicherheit des Bundes gerichteten Bestrebungen; Sicherheit des Bundes, gegen die - gerichtete Bestrebungen.

Leitsatz:

Allein die Unterzeichnung der „Selbsterklärung: , Auch ich bin ein PKK' ler' " im Jahr 2001 rechtfertigt nicht die Annahme, der Unterzeichner habe eine Bestre­bung i.S.d. § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG unterstützt.

Urteil des 5. Senats vom 22. Februar 2007 - BVerwG 5 C 20.05

Adoptivkinder, kein Erwerb der Eigenschaft als Deutsche im Sinne des Grund­gesetzes bei Erwachsenenadoption; Abkömmlingseigenschaft im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG von Adoptivkindern deutscher Volkszugehöriger; Erwachsenenadoption durch deutsche Volkszugehörige; Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, Adoptivkinder.

Leitsatz:

Eine Person, die als Volljährige von einem Vertriebenen vor dem Verlassen der Aussiedlungsgebiete adoptiert worden ist, erwirbt dadurch nicht die Abkömm­lingseigenschaft im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG und daher nicht nach § 40a Satz 1 StAG die deutsche Staatsangehörigkeit.

Urteil des 5. Senats vom 21. November 2006 - BVerwG 5 C 19.05

Die 1951 geborene Klägerin zu 1, ihr 1976 geborener Sohn, der Kläger zu 2, und ihre 1981 geborene Tochter, die Klägerin zu 3, sowie der Ehemann der Klägerin zu 1 und Vater der Kläger zu 2 und 3 hatten unter dem 9. Februar 1991 ihre Aufnahme ins Bundesgebiet als Aussiedler beantragt, waren damit nach § 5 BVFG aber erfolglos geblieben, weil der Ehemann der Klägerin zu 1 als Sekretär der Sowchos-Parteiorganisation in der ehemaligen Sowjetunion eine Funktion ausgeübt hatte, die für die Erhaltung des kommunistischen Herrschaftssystems gewöhnlich als bedeut­sam galt.

BVerwG, Urteil vom 11. August 2005 - BVerwG 5 C 19.04

Deutschkenntnisse, ausreichende; Einbürgerung, Zusicherung auf -; Schriftsprache, Kenntnisse; Sprache, ausreichende Kenntnisse der deutschen -; Zusicherung der Einbürgerung.

Leitsätze:

1. Für eine Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG "ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache" i.S.d. § 11 StAG erfordern neben mündlichen grundsätzlich auch gewisse schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache.

2. Der Einbürgerungsbewerber muss sich nicht eigenhändig schriftlich ausdrücken können.

3. Ein Einbürgerungsbewerber, der selbst nicht deutsch schreiben kann, muss deutschsprachige Texte des täglichen Lebens lesen und diktieren sowie das von Drit­ten oder mit technischen Hilfsmitteln Geschriebene auf seine Richtigkeit überprüfen und so die schriftliche Äußerung als seine "tragen" können (wie Urteil vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 5 C 8.05 -).

Urteil des 5. Senats vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 5 C 17.05

Der 32jährige Kläger, ein seit 1996 als Asylberechtigter anerkannter türkischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit, begehrt seine Einbürgerung. Die Verfahrensbeteiligten streiten im Revisionsverfahren (ausschließlich) über die Frage, ob ihm nach § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG der Umstand entgegengehalten werden darf, dass er am 17. Juli 2001 eine einseitige Selbsterklärung „Auch ich bin ein PKK'ler" unterschrieben hat.

BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2007 - BVerwG 5 C 10.06




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