Der erste Teil des Seminars widmet sich den ausländerrechtlichen Grundlagen des Aufenthaltsgesetzes (Systematik der Aufenthaltstitel und -zwecke, humanitäre Regelungen, Flüchtlingsschutz und subsidärer Schutz, Arbeitserlaubnis).
Darauf aufbauend werden Ansprüche von Flüchtlingen und MigrantInnen auf Sozialleistungen dargestellt (Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, Sozialhilfe nach dem SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Ausbildungsförderung, Kinder-, Erziehungs- und Elterngeld).
Das geplante 2. Änderungsgesetz zum Aufenthaltsgesetz, der Bleiberechtsbeschluss der Innenministerkonferenz vom 17.11.2006 sowie praktische Erfahrungen mit der Umsetzung der genannten Regelungen werden berücksichtigt.
Das Seminar richtet sich an Sozialarbeiter/innen, Mitglieder von Vereinen oder Flüchtlingsinitiativen und andere Interessierte, die in haupt- oder ehrenamtlicher Tätigkeit Flüchtlinge bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen möchten.
Mitzubringen sind aktuelle Texte des Aufenthaltsgesetzes, des SGB II und
des SGB XII. Jede/r Teilnehmer/in erhält einen Reader mit weiteren Seminarunterlagen.
Veranstalter:
Flüchtlingsrat Berlin
ReferentInnen:
Andrea Würdinger (Rechtsanwältin), Georg Classen (Flüchtlingsrat Berlin)
Literatur:
- Ländererlasse, Infoblätter, Kommentierungen zur Bleiberechtsregelung: http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/bleiberecht.php
Materialien zum Zuwanderungsgesetz und zum Flüchtlingssozialrecht: http://www.fluechtlingsrat-berlin.de --> "Gesetzgebung"
Renner, Ausländerrecht, Beck-Verlag 2005, 98.- Euro
Classen, G., Sozialleistungen für MigrantInnen und Flüchtlinge, Hrsg. Flüchtlingsrat Niedersachsen, http://www.nds-fluerat.org oder http://www.fluechtlingsrat-berlin.de "Gesetzgebung"
Lehr- und Praxiskommentar SGB II, Nomos Verlag, 39.- Euro
Anmeldung:
bei der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrates Berlin, Georgenkirchstrasse 69/70, 10249 Berlin, Tel.: 030/ 24344 - 5762, Fax - 5763,
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Teilnehmerbeitrag:
25,- € regulär, Ermäßigungen für bestimmte Personengruppen.
Für das Seminar wurde die Anerkennung als Bildungsurlaub beantragt.
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