| Fortbildung Berlin, 19.-20.04.2007: Das Zuwanderungsgesetz |
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von Donnerstag, 19. April 2007 - 11:00 bis Freitag, 20. April 2007 - 16:00 Täglich |
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"Das Zuwanderungsgesetz"
Ausländer- und asylrechtliche Grundlagen für die Flüchtlingssozialarbeit und das geplante Änderungsgesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinien
Im Mittelpunkt der Fortbildung steht die Vermittlung der Grundlagen des Ausländer- und Asylrechts. Der erste Teil widmet sich dem Aufenthaltsgesetz und den verschiedenen Aufenthaltstiteln und -zwecken. Darauf aufbauend werden das Asylrecht und die Grundlagen des Flüchtlingsschutzes besprochen.
Die aktuellen rechtlichen Entwicklungen werden besonders berücksichtigt. Dazu gehören die bereits geltenden Auswirkungen der EU-Richtlinien zum Migrations- und Asylrecht auf das deutsche Recht und deren erst noch geplante Umsetzung in das Aufenthaltsgesetz und das Asylverfahrensgesetz. Hinzu kommen die zu erwartenden weiteren Änderungen des Ausländer- und Asylrechts, etwa beim Ehegattennachzug oder beim Bleiberecht. Angesprochen werden auch aktuelle Umsetzungsprobleme, etwa bei der von der Innenministerkonferenz beschlossenen "Bleiberechtsregelung".
Die Fortbildung richtet sich hauptsächlich an Sozialarbeiter/innen oder Mitglieder von Vereinen und Initiativen, die asylsuchende und/oder geduldete Flüchtlinge (ehrenamtlich) betreuen. Vorausgesetzt werden keine langjährigen Erfahrungen in der Flüchtlingssozialarbeit.
Schwerpunkte werden sein:
- Aufenthalt aus humanitären Gründen ("Bleiberecht" u.a.)
- Aufenthalt aus familiären Gründen
- Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge
- Zur Frage der nichtstaatlichen / geschlechtsspezifischen Verfolgung
- Die Systematik weiterer Abschiebungshindernisse
- Rechtliche Relevanz von Nachfluchtgründen und Folgeanträgen
Referenten:
Ronald Reimann (Rechtsanwalt)
Stefan Keßler (Jesuiten-Flüchtlingsdienst)
Anmeldung:
Bitte per E-mail an die Geschäftsstelle des Flüchtlingsrates Berlin mailto:
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Es wird keine Anmeldebestätigung versandt. Im Falle des Überschreitens der maximalen Teilnehmerzahl (30) wird über eine Absage umgehend informiert. Für auswärtige Teilnehmer kann eine Unterkunft vermittelt werden (keine Kostenübernahme).
Teilnehmerbeitrag:
25 €, für Studierende und Bezieher von ALG II 12,50 €.
Für Leistungsberechtigte nach AsylbLG werden keine Kosten erhoben.
Der Teilnehmerbeitrag ist vor Ort zu entrichten.
Für das Seminar wurde die Anerkennung als Bildungsurlaub beantragt. |
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Ort: Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin, Brandenburgische Strasse 80, 10713 Berlin |
| http://www.fluechtlingsrat-berlin.de |