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Aufenthalt aus humanitären Gründen/Bleiberecht/Altfallregelung, Hamburg Drucken
Samstag, 9. Februar 2008, 10:00 - 17:00 von  Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können Aufrufe : 1248

Aufenthalt aus humanitären Gründen/Bleiberecht/Altfallregelung

09.02.08, Hamburg

Der Bereich des „humanitären Aufenthaltes“ ist nach der faktischen Abschaffung des Asylrechts zum Schwerpunkt in der anwaltlichen Praxis geworden. Die Fortbildung befasst sich mit den Erteilungsvoraussetzungen, der Verfestigung und der Beendigung des „humanitären Aufenthaltsrechts“. Behandelt werden sollen die bisherigen Erfahrungen mit dem Zuwanderungsgesetz an Hand der Verwaltungspraxis und der Rechtsprechung. Die ersten Erfahrungen mit dem 2. Änderungsgesetz werden erörtert.

Sind die EU-Richtlinien im Bereich des „humanitären Aufenthaltes“ richtlinienkonform umgesetzt? Gibt es Handlungsspielräume aus der Qualifikationsrichtlinie und Opferschutzrichtlinie? Welche Konsequenz folgt daraus für die anwaltliche Praxis? Außerdem wird die Altfallregelung (§104 a) an Hand von Fallbeispielen dargestellt.

Im Einzelnen

§ 25 Abs. 3, Erteilungsvoraussetzungen, zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote gem. § 60 Abs. 2 - 7 AufenthG, subsidiärer Schutz gem. Art. 15c Qualifikationsrichtlinie, Zuständigkeitsfragen, Passpflicht, Aufenthaltstitel // § 25 Abs. 4 Satz 1 n.F. und Rückkehr der Ermessensduldung in § 60a Abs.2 S. 3 n.F.// § 25 Abs. 4 S. 2 als Auffangnorm für humanitäre Erwägungen // § 25 Abs. 4a n.F. Opferschutzrichtlinie // § 25 Abs. 5 Unmöglichkeit der Ausreise aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung zu Art. 8 EMRK, Passlosigkeit und Verschulden // § 104a n.F. Erteilungsvoraussetzungen der gesetzlichen Altfallregelung, Vergleich mit dem IMK-Beschluss // § 26 Abs. 4 i.V.m § 9 Abs. 2, Verfestigung des Aufenthaltes, insbesondere Sicherung des Lebensunterhaltes und Altersvorsorge, Privileg für krankheitsbedingt Arbeitsunfähige // § 9 Abs. 2 S. 6,  Privileg für junge erwachsene Migranten, § 26 Abs. 4 iVm § 35, // § 9 Abs. 3 Privileg für Ehegatten

Der Referent ist ein erfahrener Anwalt im Bereich des Aufenthalts- und Flüchtlingsrecht und bildet sowohl JuristInnen als auch SozialarbeiterInnen fort.

Referent
Ronald Reimann
, Rechtsanwalt, Berlin

Kursort und Termin

03/08 | 09.02.08 | Hamburg | 10:00 - 19:00 Uhr (8 Std. Seminarzeit)

Teilnahmebetrag

RAV-Mitglieder: 150,00 EUR

Nichtmitglieder: 220,00 EUR

inklusive Mehrwertsteuer

Bei zusätzlicher Teilnahme an der Fortbildung 02/08:

RAV-Mitglieder: 200 EUR

Nichtmitglieder: 320 EUR

inklusive Mehrwertsteuer

 Anmeldung bitte an die Geschäftsstelle des RAV:

Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin

Telefon: (030) 417 235 55,

Telefax: (030) 417 235 57

E-Mail: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können , Internet: www.rav.de

 

Teilnahmebedingungen

Die Fortbildungsveranstaltungen sind geeignet für den Fortbildungsnachweis gem. § 15 FAO.

 

Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, sollte die Anmeldung frühzeitig erfolgen. Nach der Anmeldung erhalten Sie die Anmeldebestätigung und die Rechnung. Überweisen Sie bitte den Rechnungsbetrag unter Angabe der Rechnungsnummer vor Seminarbeginn. Der Rücktritt bis eine Woche vor dem Seminar ist kostenfrei. Danach erheben wir den Teilnahmebetrag in voller Höhe. Im Verhinderungsfalle können Sie kostenfrei auf ein anderes Seminar des RAV e.V. umbuchen oder einen zahlenden Ersatzteilnehmer schicken. Die Absage von Seminaren, z. B. bei Ausfall eines Dozenten, bleibt vorbehalten. Absagen oder notwendige Änderungen des Programms, insbesondere bei Dozentenwechsel, sind wir bemüht, umgehend mitzuteilen. Bei Absage des Seminars wird der bereits gezahlte Teilnahmebetrag erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit.

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