| Fortbildung Rechtsanwalt, Straßburg, 20.10.2006: Die Beschwerde zum EGMR |
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Freitag, 20. Oktober 2006, 10:00 - 16:30 |
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Die Beschwerde zum EGMR
Im Gegensatz zu den britischen und italienischen Kollegen nutzen deutsche Rechtsanwälte die Beschwerde zum EGMR bislang kaum. Dies ist um so erstaunlicher, als diese Beschwerde namentlich bei überlanger Verfahrensdauer vor den nationalen Gerichten nicht nur die Feststellung einer Verletzung der EMRK, sondern bei entsprechendem Antrag auch den Ausspruch von Schadensersatz – sowohl materiell als auch immateriell – ermöglicht. Auch hat der EGMR einige wichtige Entscheidungen zum Ausländerrecht getroffen.
Zurückzuführen ist diese Zurückhaltung vermutlich auf ein Informationsdefizit der deutschen Anwaltschaft. Dieses zu beheben ist vorrangiges Ziel des Intensivkurses, der die Kollegen in den Stand versetzen soll, eine zulässige und begründete Menschenrechtsbeschwerde einzureichen. Erläutert werden daneben der innere Verfahrensablauf des Gerichts, Prozesstaktik und Erfolgsaussichten. Der Intensivkurs richtet sich an Fachanwälte für Verwaltungsrecht, aber auch an Kollegen mit anderen Schwerpunkten, die Berührungen zur EMRK aufweisen (z. B. Strafverteidiger, Fachanwälte für Familienrecht etc.). Die Veranstaltung findet in den Räumen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg statt.
Die Teilnehmer erhalten eine Arbeitsunterlage.
Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO
Veranstalter: Deutsches Anwaltsinstitut
Leitung: Dr. Hans-Peter Vierhaus, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und für Medizinrecht, Berlin
Referenten: Dr. h. c. Renate Jaeger, Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Richterin des BVerfG a. D., Straßburg; Martina Keller, Abteilungsleiterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Straßburg
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Ort: Straßburg, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Kontakt: mailto:
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| http://www.anwaltsinstitut.de |