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DAV, Rechtsprechung zur Verfahrens- und Qualifikationsrichtlinie, Nürnberg Drucken
Samstag, 1. Dezember 2007, 10:00 - 17:00 von  Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können Aufrufe : 571

 

Die Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht des DAV lädt ein zur Fortbildungsveranstaltung

 

 

Thema:                      Rechtsprechung zur Verfahrens- und Qualifikationsrichtlinie

 

Zeit:                            01.12.2007, 10.00 – 17.00 Uhr

 

Ort:                             Arabella Hotel Sheraton Carlton, Eilgutstraße 15, 90443 Nürnberg

                                   T.: 0911 – 2003 - 0, F.: - 111, Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können

 

Referent:                   Dr. Constantin Hruschka, UNHCR Nürnberg 

 

Die Umsetzungsfrist der sog. Qualifikationsrichtlinie (Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29.04.2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitigen internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes) ist seit Oktober 2006 abgelaufen. Die Umsetzungsfrist der sog. Verfahrensrichtlinie (Richtlinie 2005/85/EG des Rates vom 01.12.2005 über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft) läuft am 30.11.2007 ab. Welche Erfahrungen gibt es bislang mit den Richtlinien, wie gehen die Gerichte damit um, was muss der/die im Asylrecht tätige Anwalt/Anwältin beachten?

Dr. Constantin Hruschka vom UNHCR Nürnberg wird dies anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung umfassend erläutern.

 

Die Teilnehmer werden gebeten, die benötigten Gesetzesmaterialien selbst mitzubringen. Die Richtlinien können etwa über die Web-Site des UNHCR heruntergeladen werden.

 

Teilnehmerbetrag:   € 100,- für Mitglieder der ARGE und Mitglieder des Forums Junge Anwaltschaft

 

€ 140,- für Nichtmitglieder (Wer bis zur Anmeldung der ARGE beitritt - Mitgliedsbeitrag € 65,- - zahlt bereits den ermäßigten Teilnehmerbetrag von € 100,-.) Beitrittserklärungen zur ARGE sind erhältlich auf der Homepage: http://auslaender-asyl.dav.de.

 

Anmeldung:              schriftlich bei RA Wolfram Steckbeck

                                   per Fax: (0911) 51959-20

                                   per E-Mail: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können

                                   Leipziger Platz 1, 90491 Nürnberg

 

Zahlung:                    Bitte überweisen Sie die jeweilige Teilnahmegebühr nach Erhalt von Anmeldebestätigung/Rechnung.

 

Ansprechpartner/in: RAin Daniela Boehme, Steinlestrasse 6, 60596 Frankfurt am Main, T.: 069 / 92 91 05 - 35, F.: - 55

 

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