Die Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht des DAV lädt ein zur Fortbildungsveranstaltung
Thema: Das Zuwanderungsgesetz und seine Änderungsgesetze
Zeit: 20.10.2007, 10.00 – 17.00 Uhr
Ort: Maritim Hotel München, Goethestraße 7, 80336 München
T.: 089 / 56 23 50, F: 52 23 59 00; E-Mail:
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; www.maritim.de
Referent: Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser, Ulm
Das mit heißer Nadel gestrickte Zuwanderungsgesetz ist seit 01.01.2005 in Kraft und hat schon zahlreiche gesetzliche Änderungen erfahren. Das nunmehr schon 2. Änderungsgesetz ist auf dem Weg. Welche Erfahrungen gibt es mit dem Zuwanderungsgesetz und wie stellt sich die Rechtslage nach all den Änderungsgesetzen denn nun dar?
Thomas Oberhäuser, auf dem Ausländer- und Flüchtlingsrechtsgebiet jahrlang tätiger Rechtsanwalt, wird dies im süddeutschen Raum erläutern. Die gleiche Veranstaltung findet im norddeutschen Raum am 06.10.2007 in Hamburg mit dem Referenten Professor Holger Hoffmann statt.
Die Fortbildungsveranstaltung wendet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die bereits ausländer- und asylrechtliche Erfahrungen und Kenntnisse haben. Die einschlägigen Gesetzestexte sind selbst mitzubringen.
Teilnehmerbetrag: € 100,- für Mitglieder der ARGE und des Forums Junge Anwaltschaft
€ 140,- für Nichtmitglieder (wer bis zur Anmeldung der ARGE beitritt - Mitgliedsbeitrag € 65,- - zahlt bereits den ermäßigten Teilnehmerbetrag. Beitrittserklärungen zur ARGE sind erhältlich auf der Homepage: http://auslaender-asyl.dav.de.)
Anmeldung: schriftlich bei RA Wolfram Steckbeck
per Fax: (0911) 51959-20, per E-Mail:
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Leipziger Platz 1, 90491 Nürnberg
Zahlung: Bitte überweisen Sie die jeweilige Teilnahmegebühr nach Erhalt von Anmeldebestätigung/Rechnung.
Ansprechpartner/in: RAin Daniela Boehme (vormals Wendler)
Steinlestrasse 6, 60596 Frankfurt am Main, T.: 069 / 92 91 05 35
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