Rechtsmittel im Aufenthalts- und Asylrecht
24.11.07, Berlin
Das Seminar soll den Teilnehmern eine „Checkliste“ zum Thema Rechtsmittel im Aufenthalts- und Asylrecht an die Hand geben. Behandelt werden sollen schwerpunktmäßig die Berufung, Beschwerde und die Nichtzulassungsbeschwerde. Neben taktischen und strategischen Vorüberlegungen soll das anwaltliche Handwerkszeug vermittelt werden. Typische Fehler durch Anwälte sollen aufgezeigt werden. Unter anderem wird behandelt:
In welchen Fällen ist ein Beweisantrag geboten (Ausforschungsbeweis?) Wie ist ein Beweisantrag inhaltlich zu formulieren? Wann ist er zu stellen? Wie muss ein Zulassungsantrag dargelegt werden? Welche Zulassungsgründe gibt es? Was ist bei der Nichtzulassungsbeschwerde zu beachten? Wann muss die Anhörungsrüge geltend gemacht werden?
Referentin
Cornelia Ganten-Lange, Fachanwältin für Verwaltungsrecht und Lehrbeauftragte in Hamburg. Sie ist schwerpunktmäßig im Aufenthalts- und Asylrecht tätig.
Kursort und Termin
04/08 | 24.11.07 | Berlin | 10:00 - 17:00 Uhr (6 Std. Seminarzeit)
Teilnahmebetrag
RAV-Mitglieder: 130,00 EUR
Nichtmitglieder: 190,00 EUR
Anmeldung bitte an die Geschäftsstelle des RAV:
Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin
Telefon: (030) 417 235 55,
Telefax: (030) 417 235 57
E-Mail:
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, Internet: www.rav.de
Teilnahmebedingungen
Die Fortbildungsveranstaltungen sind geeignet für den Fortbildungsnachweis gem. § 15 FAO.
Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, sollte die Anmeldung frühzeitig erfolgen. Nach der Anmeldung erhalten Sie die Anmeldebestätigung und die Rechnung. Überweisen Sie bitte den Rechnungsbetrag unter Angabe der Rechnungsnummer vor Seminarbeginn. Der Rücktritt bis eine Woche vor dem Seminar ist kostenfrei. Danach erheben wir den Teilnahmebetrag in voller Höhe. Im Verhinderungsfalle können Sie kostenfrei auf ein anderes Seminar des RAV e.V. umbuchen oder einen zahlenden Ersatzteilnehmer schicken. Die Absage von Seminaren, z. B. bei Ausfall eines Dozenten, bleibt vorbehalten. Absagen oder notwendige Änderungen des Programms, insbesondere bei Dozentenwechsel, sind wir bemüht, umgehend mitzuteilen. Bei Absage des Seminars wird der bereits gezahlte Teilnahmebetrag erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. |