Aufenthaltsbeendigung im Aufenthaltsrecht
08.02.08, Hamburg
Das Seminar soll die Aufenthaltsbeendigung und die Möglichkeiten des Rechtsschutzes gegen aufenthaltsbeendende Maßnahmen darstellen (§§ 50-56).
Die zu behandelnden Beendigungsformen werden jeweils unter Berücksichtigung der Rechtstellung von freizügigberechtigten Unionsbürgern, türkischen ARB-Berechtigten, Daueraufenthaltberechtigten und den Drittstaatsangehörigen „synoptisch“ dargestellt.
Wann entsteht die Ausreisepflicht? Wann ist die Ausreisepflicht vollziehbar? Erlöschen des Aufenthaltstitels u. a. durch: Ablauf, Bedingseintritt, Rücknahme, Widerruf, längerem Auslandsaufenthalt (selbst geschaffene und gesetzliche Gründe). Was ist beim Widerruf und Rücknahme des Aufenthaltstitels zu beachten? Welche Beweislastregeln gelten? Darstellung der Rechtsprechung bei der Ausweisung von Unionsbürgern, ARB-Berechtigten, Daueraufenthaltsberechtigten und Drittstaatsangehörigen. Maßgeblicher Zeitpunkt der Beurteilung der Rechtsmäßigkeit, General- und spezialpräventive Erwägungen, Ist- und Regelausweisung, Ausweisung aus sicherheitspolitischen Gründen. Welche Rechtsschutzmöglichkeiten gibt es?
Die Referentin ist als Anwältin in Berlin tätig. Beim RAV bietet sie seit mehreren Jahren Fortbildungen im Aufenthalts- und Asylrecht an. Sie nimmt für den RAV zu rechtspolitischen Fragen aus dem Migrationsrecht Stellung.
Referentin
Andrea Würdinger, Fachanwältin für Strafrecht, Berlin
Kursort und Termin
02/08 | 08.02.08 | Hamburg | 14:00 - 19:30 Uhr (5 Std. Seminarzeit)
Teilnahmebetrag
RAV-Mitglieder: 110,00 EUR
Nichtmitglieder: 160,00 EUR
inklusive Mehrwertsteuer
Bei zusätzlicher Teilnahme an der Fortbildung 03/08:
RAV-Mitglieder: 200 EUR
Nichtmitglieder: 320 EUR
Anmeldung bitte an die Geschäftsstelle des RAV:
Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin
Telefon: (030) 417 235 55,
Telefax: (030) 417 235 57
E-Mail:
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, Internet: www.rav.de
Teilnahmebedingungen
Die Fortbildungsveranstaltungen sind geeignet für den Fortbildungsnachweis gem. § 15 FAO.
Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, sollte die Anmeldung frühzeitig erfolgen. Nach der Anmeldung erhalten Sie die Anmeldebestätigung und die Rechnung. Überweisen Sie bitte den Rechnungsbetrag unter Angabe der Rechnungsnummer vor Seminarbeginn. Der Rücktritt bis eine Woche vor dem Seminar ist kostenfrei. Danach erheben wir den Teilnahmebetrag in voller Höhe. Im Verhinderungsfalle können Sie kostenfrei auf ein anderes Seminar des RAV e.V. umbuchen oder einen zahlenden Ersatzteilnehmer schicken. Die Absage von Seminaren, z. B. bei Ausfall eines Dozenten, bleibt vorbehalten. Absagen oder notwendige Änderungen des Programms, insbesondere bei Dozentenwechsel, sind wir bemüht, umgehend mitzuteilen. Bei Absage des Seminars wird der bereits gezahlte Teilnahmebetrag erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit |