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Der Menschenrechtsansatz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, Berlin Drucken
von Montag, 23. Juni 2008 -  10:00
bis Dienstag, 24. Juni 2008 - 17:00
Täglich
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Einladung zum Seminar: "Der Menschenrechtsansatz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)", 23./24. Juni, Berlin

Das Deutsche Institut für Menschenrechte und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bieten gemeinsam ein Seminar zum Antidiskriminierungsrecht an: "Der Menschenrechtsansatz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)."
Der Hintergrund: Deutschland hat mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vier europäische Richtlinien zum Diskriminierungsschutz umgesetzt. Das Gesetz trat 2006 in Kraft. Ziel des Seminars in Berlin ist es, zentrale Inhalte rechtlicher Schutzinstrumente bei Diskriminierung zu vermitteln, um Antidiskriminierungsarbeit in der Zivilgesellschaft zu stärken.
Schwerpunkte der Veranstaltung bilden die menschenrechtlichen Grundlagen und Instrumente im Bereich des Diskriminierungsschutzes sowie die Anwendung des AGG und dessen praxisorientierte Handhabung bei der Unterstützung von Betroffenen. Anmeldeschluss ist der 15. Mai 2008.

Weitere Informationen und Anmeldeformular:
www.institut-fuer-menschenrechte.de/sl.php?id=268

Ort: Berlin

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