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Themen-Historie ist ausgeschaltet: Kanadisch / Deutsch - Double Citizenship
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Abi I'm sorry. I don't agree with you.
Anonymous Dear Sir,



I must write in English to facilitate the _expression_ of what I want to say. I hope that this is ok with you, and please do not hesitate to answer (if you would be so kind to!) in German - I have no problem understanding it (just in writing it correctly).



In any event, I am now in Germany since 1993 and have been working full time since 1995. Between 1993 and 1995, I obtained a University degree from the University of Hamburg (LL.M.).



I am a Canadian citizen and that is my only citizenship.



I would like to obtain the German citizenship, as this would allow me to enter into different career opportunities. If I am not granted German citizenship, I will not be able to practice as I wish to, and will likely then have to move back to Canada.



My wife is German and we both wish to stay here, so exploring the possibiity of obtaining the German citizenship is very important for me, as we will otherwise have to move back.



In any event, my sister in law is Mexican, and she has just obtained a German passport without having to give up her own Mexican citizenship.



I therefore wonder if this exception would also be applicable to me. Mind you, my sister in law lives in Niedersachsen, and I in Hamburg. I do not know if this makes a difference to customary practice.



Any advice you could give me would be most appreciated.



Best,



Jaccques Petrucci
Anonymous Bedeutsam dürfte sein, ob der Verlust derr kanadischen Staatsangehörigkeit zu einer erheblichen finanziellen oder sonstigen Härte führt.
Anonymous Die Frage geht letztlich dahin, ob man bei der Einbürgerung seine alte Staatsangehörigkeit behalten kann.



Grundsätzlich verlangt der deutsche Staat bei einer Einbürgerung, dass die bisherige Staatsangehörigkeit mit der Einbürgerung aufgegeben wird oder "verloren geht". Dieses Prinzip halten die meisten Staaten ein. Es soll u.a. der Rechtssicherheit dienen. Wir wollen hier nicht politisch werden, gehen also nicht näher auf die Gründe ein, die dahinter stecken. Hier geht es darum, die Folgen der grundsätzlichen Entscheidung zu erläutern.



Also: Wer in Deutschland eingebürgert werden möchte, muss die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben (also selber aktiv werden), oder diese aufgrund des Staatsangehörigkeitsrechtes seines bisherigen Heimatstaates mit der Einbürgerung kraft Gesetz, also automatisch verlieren. Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht bestimmt z.B. in § 25 StAG, dass ein Deutscher die deutsche Staatsangehörigkeit verliert, wenn er freiwillig, also auf eigenen Antrag eine andere Staatsangehörigkeit erwirbt.



In § 12 StAG ist geregelt, unter welchen Umständen die Hinnahme von Mehrstaatigkeit als Ausnahme entgegen des oben genannten Prinzips in Betracht kommt: Nähere Erläuterungen dazu gibt es dann in den Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsrecht unter der Nr. 87 ff. Im Wesentlichen ist dies dann der Fall, wenn man die alte Staatsangehörigkeit aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen gar nicht aufgeben kann (es gibt z.B. Staaten, die ihre Bürger nicht aus der Staatsangehörigkeit entlassen), oder wenn dies im Einzelfall einmal unzumutbar sein sollte.



Außerdem gibt es Personengruppen, die in dieser Frage begünstigt sind, wie Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge.



Eine weitere Personengruppe sind EU-Bürger aus bestimmten Staaten, welche bei einer Einbürgerung ebenfalls nicht den Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit verlangen (Gegenseitigkeit). Hierzu gehört Kanada aber nicht.



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