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Themen-Historie ist ausgeschaltet: Niederlassungserlaubnis?
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Anonymous Hallo,

bin seit 09.2002 in Deutschland (Eheschlissung mit Deutsche), 2003 Geburt meines Tochter (Deutsche Statsangehörigkeit). Zurzeit- getrennt lebend(09.2005) Habe Aufentchaltserlaubnis §34 und noch andere Kind hat §34 bis 10.2006. Bekomme ALG2, befinde noch in Erziehungsurlaub.

Wie kann ich Niederlassungerlaubnis bekommen?

Darf ich arbeiten als Selbsständig?

Wenn ich studiren gehe, bekomme ich ALG2 weiter, oder Bafög?

Bitte um Rat, meine Gedanken sind ducheinander...



Anonymous Ich empfehle Ihnen anwaltlichen Rat. Geeignete Anwälte finden Sie unter Rechtsberatung.

Sie müssten eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG haben, sofern Sie das Sorgerecht für das Kind gemeinsam mit der Mutter ausüben. § 34 AuslG?? passt nicht!

Diese Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und damit auch zu einer selbständigen Beschäftigung.

Ob eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden kann, ist aufgrund der Angaben nicht zu beantworten (maßgeblich ist § 28 Abs. 2 AufenthG)
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