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Themen-Historie ist ausgeschaltet: Deutschkenntnisse, 2. ÄndG ZuwG
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AA Hallo,

der Stand ist zurzeit offen. Wie es aussieht, könnte eine Spielraum bei den Sprachanforderungen in das Gesetz gelangen. Vor Juli ist wohl nicht mit dem 2. Änderungsgesetz zu rechnen.



Nein, zurzeit kann keine Sprachprüfung verlangt werden. Richtlinien können nicht zu Lasten von Ausländern unmittelbar angewendet werden! Außerdem ist die Prachprüfung nur eine Regelungsoption der Mitgliedstaaten, so dass die Regelung (hier Art. 7 Abs. 2 der RL) nicht unmittelbar anwendbar ist.

MfG

AA
Devrim Hallo,



weiss jemand wann nun das 2. Änderungsgesetz des Zuwanderungsgesetzes in Kraft treten soll und was der letzte Stand der Dinge ist bzgl. Sprachenerwerb bereits im Heimatland bei Familienzusammenführungen? Aufgrund der Familienzusammenführungsrichtlinie können Botschaften doch nicht jetzt schon vom nachziehenden Deutschkenntnisse verlangen oder?

Wann tritt das Gesetz denn nun in Kraft?



Liebe Grüsse

Devrim
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