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Themen-Historie ist ausgeschaltet: Niederlassungserlaubnis und Zweckwechseln des AHs
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Autor Nachricht
1
danke für Antwort Servus

bin aus Nicht-EU-Ländern.



kann einer mir sagen ob ich von der Situation direkt bei der Behörde Niederlassungserlaubnis beantragen kann,mit wieviel Pozent kanns ohne Anwaltshilfe gelingen?



1.seit Ende 2000 als Student Deutschland eingereist

2.seit 2003 eine Private Renteversicherung gekauft

3.ausgezahlte Eigenturmswohnung mit Urkunde ca. 70 qm

4.Lebensunterhalt ist gesichert durch Kontovermögen

5.Krankenversicherung seit 7 Jahren

6 sauberes Führungszeugnis



Ausserdem wenn Zweckwechsel des Aufenthalts erfolgt werden sollte,(z.B. Aufenthalt vom Studium auf Busniss)muss man mal unbedingt von Deutschland ausreisen um neuen Aufenthalt zu beantragen?oder doch kann man in Deutschland wechseln lassen?



bin sehr dankebar für jede nette Antwort



viele Grüsse R.

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