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Themen-Historie ist ausgeschaltet: Arbeitnehmerbegriff in Unionsbürgerrichtlinie
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Autor Nachricht
AB Zur Präzisierung der Frage:



würde eine (alleinerziehende) EU-Bürgerin, die Erziehungszeiten gem. § 56 SGB VI geltend macht und als Arbeitnehmerin nach Art. 1 a) VO 1408/71 fällt (Sürül, C-262/96), dann auch ein Freizügigkeitsrecht beanspruchen können?



AB
AB Hallo,



ist der Arbeitnehmerbegriff in Art. 7 Unionsbürgerrichtlinie identisch mit dem aus Art. 1 der Verordnung 1408/71?



AB
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