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cschennen Ein Ausländer mit Niederlassungserlaubnis hat eine Ausländerin geheiratet, die ein Kind (8 Jahre) hat. Die Auslbehörde hat nur der Einreise der Ehefrau zugestimmt, und die Einreise der Stieftochter abgelehnt. Begründung ist, er verdiene nicht genug und verlangt eine Verpflichtungserklärung. Die Auslbehörde verlangt ein Netto Einkommen von 1780 €, damit ein pfändbares Einkommen von 208€ zur Verfügung steht. Der Ausländer verdient 1300 € netto. Nach den SGB II Sätzen reicht sein Netto Einkommen aus für zwei Erwachsene und ein Kind plus Miete (2x 312€ + 208€ + Miete).

Verstößt die AB damit nicht gegen Art 6 GG und 8 EMRK? Werden Stiefväter schlechter als leibliche Väter behandelt? DANKE für Anregungen
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