Migrationsrecht.net - Das Fachportal zum Ausländerrecht



Suche Ausländerrecht



Forum
Willkommen, Gast
Bitte anmelden oder registrieren.    Passwort vergessen?
Ausländerrecht (1 Leser) (1) Gäste
Neue Nachricht hier schreiben: "Ausländerrecht"
Name:
Thema:
Icon für das Thema:
nein
Forencode:
 Farbe:  Größe:   Alle Tags schließen
Nachricht:

Smilies
B) :( :) :laugh:
:cheer: ;) :P :angry:
:unsure: :ohmy: :huh: :dry:
:lol: :silly: :blink: :blush:
:kiss: :woohoo: :side: :S
Mehr Smilies
 Bitte Code eingeben   

Themen-Historie ist ausgeschaltet: Ehe mit Kolumbianerin, aber kein Visum für sie...
Maximale Anzeige der letzten Beiträge - (letzten Eintrag zuerst)
Autor Nachricht
NN Hallo,

zunächst mein Rat: nehme einen Spezialisten im AuslR. Dafür kann man ggf auch nach Berlin fahren. Auf dieser Seite gibt es auch Spezialisten.

Bezüglich der Sprachanforderungen gibt es eine inofizielle Übergangsregelung. Den Erlass des AA habe ich in einer News auf diesem Portal gesehen. Danach sind wohl Visumsanträge, die drei Monate vor der Rechtsänderung liegen nach altem Recht zu behandeln.

Das Problem ist wohl die Fehlinformation des Konsulats. Für einen Daueraufenthalt hätte immer ein Visum im Heimatland eingeholt werden müssen. Ausnahmen sind aber nach § 5 Abs. 2 AufenthG möglich!

Ein guter Anwalt, der sich im Ausländerrecht richtigt gut auskennt, könnte das Problem in den Griff bekommen.

Viel Glück

NN
Thorwald Kassemek Hallo, Ich bin 21 Jahre alt und habe die letzten drei Jahre in einer deutschen Privatschule in Kolumbien verbracht, vor 18 Monaten habe ich auch eine Kolumbianerin geheiratet. vor einem Monat (18.10.07) sind wir beide zusammen nach Deutschland gekommen um zu studieren. Ich selbst bin deutscher Staatsbürger und deutscher Abstammung von Geburt an, und habe daher auch einen deutschen Pass. Sie, Kolumbianerin, hat natürlich einen kolumbianischen Pass. deswegen waren wir im Juni 2007 im deutschen Konsulat Barranquilla/Kolumbien wo man uns ein dreimonatiges Touristenvisum für sie, eine deutsche Übersetzung unserer kolumbianischen Eheurkunde gab, und uns sagte das eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung nur in Deutschland zu bekommen sei.



Nun aber in Deutschland im Ausländeramt (Landkreis Brandenburg) sagt man uns, in Deutschland kann keine Genehmigung für sie gegeben werden, da unsere Ehe gar nicht anerkannt ist. Nachdem ich mehrere Tage damit zugebracht habe denen klar zu machen das die übersetzte Eheurkunde von einem deutschen Konsulat ist, und das dieses uns nach Deutschland geschickt hat, und ich selbst auf eigene Kosten eine Überprüfung der Eheschliessung durch die deutsche Botschaft in Bogota/Kolumbien angestrengt habe, sagt uns das Ausländeramt das nach neuem Gesetz (seit August 07) keine Visen mehr in Deutschland vergeben werden, und das meine Frau zurück nach Kolumbien muss. und das sie dort auch sowieso erst einen mehrmonatigen Deutschkurs, sprachdiplom 1 und 2 und ähnliches machen muss.



So, natürlich habe ich auch sofort wieder gefragt, wie es denn sein kann, das ein vom deutschen Konsulat ausgestelltes Visum, die falschinforamtion das Konsulats, oder die plötzliche Gesetzesäanderung, die erst nach der Ausstellung des Visums kam, oder der hohe Kostenaufwand einer Rückreise, eines langen Aufenthalts und all diese Probleme irgendeine Ausnahme zulassen. Man sagte mir, ich könnte einen Antrag auf Aufenthalt stellen, der aber natürlich abgelehnt wird, und dann gegen diesen Beschwerde einreichen. diese Beschwerde, wird aber wieder abgelehnt, da von der gleichen Person bearbeitet, wie genau diese Person mir schon im Vorraus versicherte. Einfach hier noch mal zu heiraten wurde mir auch verboten, da ich ja schon verheiratet bin, obwohl genau diese Urkunde ja nicht anerkannt wird. Das meine Frau sich in einer Universität matrikuliert hat sie auch verboten bekommen, da sie ja kein deutsches Sprachdiplom 2 hat, und jetzt kann sie sich auch nicht mehr für einen nicht deutschsprachigen Studiengang immatrikulieren für den sie ja laut Bildungsgesetz so ein Diplom gar nicht bräuchte...



Für mich grenzt das einfach an völlige Willkür, ich habe absolut keine Idee was ich machen soll. Meine Frau kann nicht für Monate zurück nach Kolumbien, und schon gar nicht nach so einer Behandlung, wer weiss was wir da von der Botschaft dann zu hören bekommen.

nächste Woche Dienstag habe ich einen Termin mit einem Anwalt hier der auch Ausländerrecht macht, aber natürlich kein Spezialist ist.



Wem ansonsten hier noch irgendwem etwas einfällt, Erfahrungen hat in ähnlichen Fällen, oder weiss wie man gegen solche Schikane von Behörden vorgehen kann, bitte hier antworten, ich bin für jede Hilfe dankbar...
Powered by FireBoarddie neusten Beiträge direkt auf Ihrem Desktop erhalten



Nutzer Login

Veranstaltungen

Kalender

News per RSS

International



eBooks

eBook rechts

Nomos Verlag

Nomos


Generated in 0.15833 Seconds