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Themen-Historie ist ausgeschaltet: Schwanger !Darf mein \"Mann\"deswegen in BRD bleiben
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Autor Nachricht
Karl Hallo,

eine wichtige Information fehlt, um eine brauchbare Einschätzung zu geben: Ihr Aufenthaltsstatus!



Grundsätzlich kann ihr Mann von Ihnen kein Aufenthaltsrecht ableiten, da sie nicht verheiratet sind. Von dem Kind kann ein Aufenthaltsrecht unter Umständen abgeleitet werden. Dies hängt im Wesentlichen davon ab, ob es die Deutsche Staatsangehörigkeit mit der Geburt erwirbt. Vor der Geburt, ist ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht nicht möglich.



Wichtig ist auch, ob der Aufenthaltsstatus ihres Mannes durch Auflagen eingeschränkt ist.



Ich denke, dass hier ein Anwalt eingeschaltet werden sollte.

Viele Grüße

K.
janna Hallo,

ich habe mich extra hier angemeldet, weil ich umbedingt einen rat brauche..

also ich bin seit juli 2007 mit meinen "mann" zusammen wir sind auch verheiratet (nicht standesamtlich - nur in der moschee)

mein mann ist marokkaner und er ist vor 6 jahren nach deutschland gekommen um zu studieren. er hat nur noch bis 21.02.2008 auffenthalserlaubnis in deutschland.

ich bin von ihm schwanger, und nun wollte ich wissen, da er sein studium gerne abbrechen wollte um zu arbeiten (wegen dem baby)

ob er weil ich von ihm ein kind erwarte, unbefristeten aufenthalt bekommt ??

oder müssen wir dazu standesamtlich heiraten ??

ich könnte mir auf keinen fall vorstellen das er nach marokko muss und er sein kind nicht oft sehen kann..



bitte helft mir !

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