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Themen-Historie ist ausgeschaltet: EU Bürger Heirat im Ausland
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Karl Hallo,

wie auf diesem Portal besprochen, gilt die EuGH Entscheidung nicht für Deutsche, sondern nur für sonstige EU-Bürger. Eine Ausnahme ist aber für solche Deutsche zu machen, die grenzüberschreitende Arbeiten verrichten oder früher in einem anderen Staat der EU gearbeitet hatten.



Die Inländerdiskriminierung wird von den deutschen Gerichten anders als von den Verfassungsgerichten in Österreich und den Niederlanden gedeckt.



Ergebnis: Der EuGH hilft hier nicht!



Gruß Karl
mariothuy Hallo, hier meine Antwort mal zu diesem Thema:

ich bin seit 17.März 2006 mit einer Ausländerin verheiratet. Obwohl alle Papiere etc. vollständig sind, wird meiner Ehefrau und dessen Tochter ,die Einreise nach Deutschland verwehrt -nach dem Motto,-erst Deutschprüfung, dann Einreise.

Laut EuGH Gerichtsurteil braucht ein Famillienangehöriger , der mit einem EU-Bürger verheiratet ist, keine Deutschkenntnisse vor der Einreise ins EU-Land.!

Laut Urteil vom 25.Juli 2008 EuGH Az.:C-127

nach zu lesen unter www.anwaltsprung.com




Das Urteil ist im Internet vollständig abzulesen und ist 30 Seiten lang!

Das Urteil gilt auch für Deutschland.
Ein Bürger Ich meinte http://www.deutsch-werden.de
Ein Bürger Es wird immer harter. Sie müssen erst genug Deutsch lernen

und den Einbürgerungstest schaffen: www.deutsch-werden.de
Karl Hallo,

die Antwort ist eindeutig:

Die Ehe ist auch in Deutschland wirksam, wenn sie in dem Land, in dem Sie geschlossen wird, wirksam ist. Da die Vertreterehe in Marokko möglich und zulässig ist, ist die Eheschließung auch in Deutschland wirksam.



Eine Grenze bildet der sog ordre public. Hier bestehen aber keine Bedenken, da auch in Deutschland im 2. Weltkrieg Vertreterehen geschlossen wurden, so dass die Form der Eheschließung nicht gegen wesentliche Grundsätze des deutschen Rechts verstößt.

Gruß

Karl
aflis bin marokkaner,heirat im marokko durch vetreter mit vollmacht virksam?
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