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Themen-Historie ist ausgeschaltet: Kein Aufenthaltserlaubnis trotz Heirat mit Österre
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Karl Hallo,

nicht ganz klar ist, ob er in Österreich oder in Deutschland ein Asylverfahren betreibt.



Für die Rechtslage ist ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof bedeutsam, dass Österreich eingeleitet hat. Es geht um die Frage, ob ein Asylbewerber durch die Eheschließung mit einer Österreicherin ein europäisches Aufenthaltsrecht (Freizügigkeit) erworben hat. Dies ist zurzeit noch strittig, da es widersprechende Entscheidungen des EuGH gibt.



Also was sollte er machen: Einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis für Unionsbürger stellen. Wenn der Antrag abgelehnt wird, sollte er den Rechtsweg beschreiten. Die Wahrscheinlichkeit, dass er in die Türkei muss, ist doch gering.

Gruß

Karl
Robinho Hallo,



bin aus Deutschland und brauche Eure Unterstützung für mein Cousen aus St. Pölten, Österreich.



Er hat letztes Jahr in Österreich Asyl beantragt auf Grund der Verfolgung vom Staat, wegen seiner polit. Haltung in der Türkei, außerdem er wird auch wegen nicht abgeleisteter Militärdienst gesucht. Er ist 27 und türkischer Staatsbürger kurdischer Herkunft.



Sein Asyverfahren läuft noch.



Er hat vor etwa 4 Monaten eine Österreicherin auch kurdischer Herkunft in Österreich geheiratet und die Eheschließung wurde auch in St. Pölten erfolgreich durchgeführt.



Seine Ehefrau arbeitet und verdient genug, die haben auch eine eigene Wohnung.



Mein Cousen bekommt jedoch weder ein Aufenthalterlaubnis noch ein Arbeitserlaubnis, obwohl er sofort arbeiten möchte und einen Job in Aussicht hat.



Die Ausländerbehörde verlangt von ihm, dass er in die Türkei zurückkehrt und einen Familienvisum beantragt, dieses ist jedoch unmöglich. Er würde sofort verhaftet und muss noch für 15 Monate den Militärdienst ableisten.



Er ist Kurde, Türkei ist nicht demokratisch und Militärdienst wäre das letzte was er machen würde. Wenn man sieht, was da unten so läuft, würde man das auch nachvollziehen.





Was soll er jetzt machen? Einen Anwalt nehmen oder den Antrag für Aufenth.erl. auch schriftlich beantragen?



Was sagt der Gesetzgeber, können die wirkliche von ihm sowas verlangen?





Vielen Dank im Voraus.

Robin
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