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Themen-Historie ist ausgeschaltet: Eheschliessung zweier Studenten
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Karl Hallo,

die Ehe wird auch anerkannt, wenn sie in Polen geschlossen wird.



Als Ehegatte eines Studenten aus einem EU-Staat kann grundsätzlich auch eine Aufenthaltskarte verlangt werden. Dies setzt aber die Lebensunterhaltsdeckung voraus, wobei diese anders als im sonstigen AufenthG berechnet wird. Rechtsgrundlage ist § 4 FreizügG/EU.

Gruß

Karl
Gast hallo,



ich bin eine Studentin aus Polen und bin seit 2001(Studium) hier.



ich habe vor im Sommer meinem jetzigen Freund (student aus Marroko seit 1999 hier) zu heiraten.



meine Frage ist: falls wir in Polen heiraten, wird unsere Ehe hier auch Anerkannt? ob man überhaupt hier weiter Familiare Leben führen kann und welche Voraussetzungen muss man dafür erfüllen?.



ich bedanke mich im Voraus für jegliche Antwort.
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