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Themen-Historie ist ausgeschaltet: Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis
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Anonymous Ich bin Ausländer aus nicht EU-Länder und lebe seit 13 Jahre in Deutschland. Ich habe einmal erfolgreich studiert und habe als IT-Fachkraft eine "Green Card" gekriegt. Aber meine Firma ging Pleite, dann habe ich mich entschieden ein Zweitstudium zu unternehmen. Ich habe nur 5 Monate gearbeitet. Das Studium habe ich nicht abgeschlossen aber aus finanziellen Gründen, muss ich es jetzt abbrechen. Für das Studium musste ich meine "Green Card" aufgeben und habe ich wieder eine Aufenthaltserlaubnis zum Studienzweck.



Während meines Zweitstudium, habe ich 2 Jahre gearbeitet, dann noch 8 Monate. Jetzt habe ich keine Beschäftigung.



Ich habe gelesen, dass Ausländer, die sehr lange in Deutschland leben und erheblich integriert sind, können eine Niederlassungserlaubnis ou Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung bekommen. Mit Abbruch des Studiums, erlischt automatisch meine Aufenthaltserlaubnis. Ich möchte gerne eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung beantragen. Wie steht meine Chance? Bei der Arbeitssuche, die Leute fragen ob man arbeiten darf. Wenn das nicht der Fall ist, dann sie bemühen sich nicht weiter. Ich weiss, dass wenn man eine Arbeit hat, dann kann man eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Ich möchte aber umgekehrt verfahren damit ich auch schnell eine Arbeit finden kann.
Anonymous Hallo,

das Problem ist die dauerhafte Sicherung des Lebensunterhalts. Ohne Arbeit ist die Prognose nicht gut. Wenn Sie eine Arbeit hätten, dann könnten Sie eine Aufenthaltsberechtigung -EU erhalten oder eine Niederlassungserlaubnis.
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