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Themen-Historie ist ausgeschaltet: wiederkehr nach abschiebung
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Tanja Hallo Sibel,



melde dich mal bitte bei mir mir geht es ähnlich, hast du eine E-Mail Adresse ??



Gruß Tanja
ahnungslose AA schrieb:

Hallo,

also als erstes muss ihr Mann einen Antrag auf Befristung der Wirkung der Abschiebung und Ausweisung stellen. Hier sind die Abschiebekosten zu bezahlen!



Anschließend kommt es darauf an: Haben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit, muss eine Befristungsentscheidung ergehen. Wenn die Behörde nicht reagiert, dann kann Untätigkeitsklage nach 3. Monaten nach Antragstellung erhoben werden, wenn die Behörde nicht erklärt, warum sie untätig ist.



Sind Sie Ausländer, so kann Ihnen die Familienzusammenführungsrichtlinie helfen, da diese in Art. 6 einen individuellen Maßstab vorschreibt, der sich an Art. 8 EMRK auszurichten hat. Dies ist aber von einer Reihe von Voraussetzungen abhängig, die ich hier nicht beantworten kann.



Insgesamt halte ich eine zeitnahe Befristung für möglich - Aber ohne Anwalt geht es wohl nicht - siehe Rechtsberatung auf dieser Seite.

MfG

AA
Karl Ich will dir keine Hoffnung machen, aber es wird je nach dem Grund der Sperrwirkung und dem Land aus dem Du kommst dauern. Vor Zahlung der Abschiebungskosten passiert regelmäßig nichts.

Bei Befristungen muss man mit Monaten rechnen.

Karl
murat hallo ist jemand da der mir ratschlaege geben kann
Karl Hallo,

ich denke, dass ein gerichtliches Verfahen beim Verwaltungsgericht läuft. Andernfalls würde von dort keine Post kommen.

Wenn das richtig ist, dann will das Gericht möglicherweise prüfen, ob Kontakt zu ihrem Mann besteht. Wenn keine Anschrift mitgeteilt wird, dann kann das gerichtliche Verfahren eingestellt werden.

Um genau zu sagen, was für eine "Einladung" das ist, müsste der Wortlaut des Schreibens bekannt sein.



Klagen kann man in der 1. Instanz vor dem Verwaltungsgericht auch ohne Anwalt.



Viele Grüße

Karl
sibel Hallo ,



Brauche bitte Rat,



Also die Einreisesperre wurde auf 2013 befristet



Das hat mich umgehauen!

Unser Anwalt will klagen und verlangt wieder mal eine Menge Geld!

Aber vor 2 Tagen habe ich einen Brief vom Verwaltungsgericht erhalten die verlangen die Adresse meines Mannes um Ihn einzuladen????



Weiss jemand was das für eine Einladung ist und kann man auch ohne Anwalt klagen?



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