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Themen-Historie ist ausgeschaltet: Schwanger !Darf mein \"Mann\"deswegen in BRD bleiben
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Autor Nachricht
studi Er soll sein Studium fortsetzen, wobei 6 Jahre irgendwann auch zu lang sein können. Sprachkurse etc werden nicht angerechnet. Eine unbefristete Niederlassunsgerlaubnis wird erst nach 3 Jahren ab der Geburt erhalten. Möglcih das er vorher eine Daueraufentherlaubnis-EU in kürzerer Zeit bekommt. Nach der geburt sollte der Aufenthaltstitel nach §28 beantargt werden.
Janna Hallo,

ich habe mich extra hier angemeldet, weil ich umbedingt einen rat brauche..

also ich bin seit juli 2007 mit meinen "mann" zusammen wir sind auch verheiratet (nicht standesamtlich - nur in der moschee)

mein mann ist marokkaner und er ist vor 6 jahren nach deutschland gekommen um zu studieren. er hat nur noch bis 21.02.2008 auffenthalserlaubnis in deutschland.

ich bin von ihm schwanger, und nun wollte ich wissen, da er sein studium gerne abbrechen wollte um zu arbeiten (wegen dem baby)

ob er weil ich von ihm ein kind erwarte, unbefristeten aufenthalt bekommt ??

oder müssen wir dazu standesamtlich heiraten ??

ich könnte mir auf keinen fall vorstellen das er nach marokko muss und er sein kind nicht oft sehen kann..



bitte helft mir !

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