Themen-Historie ist ausgeschaltet: Niederlassungerlaubnis-Daueraufenthalt-EG /Berlin Maximale Anzeige der letzten Beiträge - (letzten Eintrag zuerst)
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Karl |
Hallo,
also mit der Daueraufenthaltserlaubnis-EG kannst Du nach Deutschland einreisen, um zu arbeiten. Aber: die Aufnahme einer Beschäftigung ist von der Zustimmung der Arbeitsverwaltung abhängig. Dein Titel erlaubt Dir daher nicht die Arbeitsaufnahme als Arbeitnehmer in Deutschland! Etwas anderes gilt, wenn Du Selbständiger bist.
Gruß
Karl |
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caner yilmaz |
hallo,
ich hab Daueraufenthalts - EG in Österreich
ich bin Türkische Stattbürgerschalt kann ich mit dem Daueraufenthalts in Deutschland arbeiten??
Vielen Dank im Voraus |
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Oase |
Hallo Karl,
mein Sohn hat seit Juni 2008 eine unbefristete Niederlassungserlaubnis - Erwerbstätigkeit gestattet - nach § 35 AufenthG.
Bis zu diesem Zeitpunkt hatte er eine Aufenthaltserlaubenis nach §28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG; Auflage: Erwerbstätigkeit gestattet.
Er hat bereits von der Firma, in der er arbeiten soll, eine Arbeitsbescheinigung mit Verdienstangabe etc. in Händen.
Siehst Du jetzt eine andere Möglichkeit etwas zu erreichen und wenn ja, wo und wie?
Was ist, wenn er den Wohnsitz in D beibehält? Kann er trotzdem wegen der täglichen Anreise und retour (6 Std.) in Ö wohnen?
Gruss Oase |
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Karl |
Hallo,
es ist sehr schwer, ohne genaue Kenntnis eines Falles eine Rat zu erteilen.
Maßgeblich ist der Titel, den dein Sohn hat. Wenn er wie Du sagst zum Zwecke der Familienzusammenführung gekommen ist, dann müsste er heute ansich im Besitz einer Niederlassungserlaubnis sein. Warum hatte er nie eine unbefristet Aufenthaltserlaubnis als Kind erhalten?
Wenn er eine Aufenthaltserlaubnis als Volljähriger nach § 34 Abs. 2 AufenthG hat, dann könnte er eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG beantragen. Er muss aber die Lebensunterhaltsdeckung nachweisen und dazu muss er auch Rentenbeiträge eingezahlt haben.
Wenn dies nicht der Fall ist, dann kann er nicht nach Österreich weiterwandern und auch den Job dort nicht annehmen. Etwas anderes gilt, wenn Österreich ihm - unabhängig von der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG - eine Aufenthaltsgenehmigung gibt. Dies ist möglich, muss aber erst geklärt werden.
Ergebnis: Es sieht nicht gut aus!
Gruß
Karl |
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oase |
Hallo Karl,
mein Sohn kam mit 13 J. nach Deutschland, da ich das Sorgerecht erhielt!
Heisst das, dass er in Österreich nicht arbeiten darf und sich auch nicht niederlassen kann bzw. den Job deshalb verliert?
Gruss Oase |
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Karl |
Hallo,
die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis zum Daueraufenthalt-EG liegen nicht vor. Sie setzt fünf Jahre rechtmäßigen Aufenthalt vorauss, wobei Studienzeiten zur Hälfte angerechnet werden, wenn anschließend eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Zweck (Arbeit, Ehe usw.) erteilt wurde.
Da hier aber nur Ausbildungsaufenthalte vorliegen, sind die Zeiten noch nicht anrechenbar.
Daher gibt es keine Möglichkeit die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG zu erhalten.
Karl |
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