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Themen-Historie ist ausgeschaltet: Ist Papst Benedikt XVI. ein Deutscher?
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Claudia Excelelnt information. I have stumbled this post for other to find.
Anonymous Quote: Fazit: Papst Benedikt XVI. stammt aus Deutschland, ist aber kein Deutscher mehr.

http://www.migrationsrecht.net/modules.php?name=News&file=article&sid=306




Sehr interessanter Artikel.

Aber ist das nicht sehr theoretisiert?

Im o.a. Artikel wird Anfangs angenommen und dann aufgrund einer Annahme eine Tatsache geschaffen "...ist aber kein Deutscher mehr.".



Für mich als Laien ist es eigentlich so, das, wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt ist doch eigentlich Deutscher. Ein "formal gesehen ist er es nicht mehr" erscheint mir fragwürdig.



Bundestagspräsident Thierse antwortete z.B. auf die Frage ob der Papst zur Bundestagswahl kommt (nach dem Gespräch beim Weltjugendtag) das der Bürger Joseph Ratzinger ja auch per Briefwahl wählen könne...



IMHO müsste er dafür doch die dt. Staatsangehörigkeit besitzen.

Also ist er Deutscher (mit Staatsangehörigkeit und Reisepass).....



Quote: Trotzdem oder gerade deswegen wird er ohne ein Visum seine Ankündigung wahr machen können, am Weltjugendtag 2005 in Köln teilzunehmen.





Mit deutscher Staatsangehörigkeit und deutschem Reisepass braucht er auch kein Visum..... :-?



Fazit: Papst Benedikt XVI. stammt aus Deutschland, ist Deutscher... und eine Annahme einer Auslegung muss nicht zwangsläufig zur Tatsache werden..



Gruss



Ralf
Anonymous Hallo!



Ich nehme mal an, dass der Papst schon zu seiner Zeit als Kardinal die vatikanische StA erworben hat, also vor 2000. Sofern er seinerzeit noch einen Wohnsitz in Deutschland hatte, was wohl anzunehmen ist, ist der Verlust der dt. StA nicht eingetreten.
Anonymous Hallo,



mein Beileid zum Tod von Prof.Dr.Renner. Ich kannte ihn leider nicht, aber diese Website und ihre Inhalte haben mich sehr zum Nachdenken angeregt und ich lese sehr gerne darin. Danke dafür!



...heute wurde mir mit Datum vom 4.10.05 auf meine Anfrage bzgl. des Themas eine Antwort vom Präsidenten des dt. Bundestages Wolfgang Thierse zugesandt.



Darin wird u.a. geschrieben: "... Er ist trotz Papstamt weiterhin deutscher Staatsbürger im Sinne des Grundgesetzes"



Da mir das Schreiben von Herrn Prof. Dr. Renner an die Botschaft des Vatikan nicht bekannt ist weiß ich nicht auf welche Fragestellung hier geantwortet wurde.



Ich hatte mich nur auf den Artikel bezogen und hier wurde der status quo aus Annahmen abgeleitet was letztendlich selbigen nicht zwingend belegen muss.



Das die Botschaft des Vatikan übrigens die richtige Stelle zu Fragen der deutschen Staatsbürgerschaft ist bezweifele ich einfach einmal... (aber wie o. gesagt, ich kenne die Schreiben nicht)



Sicher ist der Präsident des dt. Bundestages auch nicht gerade für solche Fachfragen zuständig. Aber immerhin wurde hier offiziell bestätigt das Papst Benedikt zur Wahl hätte gehen können (er hatte beabsichtigt dies nicht zu tun unter Hinweis auf sein Amt) und das er deutscher Staatsbürger ist.



Sicher lassen die geltenden Gesetze und ihre unzähligen Auslegungen eine Annahme zu, das letztendlich ein bestimmter Fall eintreten kann oder wird...



Aber letztendlich war das wohl zu diesem Zeitpunkt nicht der Fall.



Mit freundlichen Grüßen,



Ralf Bertoldi
Anonymous Hallo,



ich habe letzte Woche in der Post des verstorbenen Prof. Dr. Renner die Antwort der Botschaft beim Vatikan gefunden. Darin geben sie ihm ausdrücklich recht. Der Beitrag beruhte also nicht nut auf einer Annahme sondern war - wie bei Migrationsrecht.Net üblich - gut recherchiert - rerum cogonscere causes! Mit freundlichen Grüßen, Tomas Renner
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