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gast Hallo zusammen, vielleicht hat jem. eine originelle Idee zur folgenden Problematik:

Verpflichtungerklärung für die türkische Mutter das letzte Mal am 22.Dezember 2003 für 5 Jahre unterschrieben (am 23.12.03 bekommt Mutter unbefristete Arbeitserlaubnis). Der türk., ARb berechtigte Vater ist ebenfalls in BRD und Rentner. Mutter hat AE nach § 30 III AufG. VE wurde unterschrieben, als Mutter schon hier war und ein Jahr beim gleichen Arbeitgeber im Jahre 2001-2002 gearbeitet hatte und anschliessend Arbeitslosengeld bezog. Danach bezieht sie ALG II. AB bekommt dies mit und meldet dies der ARGE, die daraufhin von den Unterzeichnenden ab 2005 alle Leistungen zurück will (über 25000€). Bringt die Verteidigung mit ARB und deutsch türkischem Sozialabkommen etc etwas oder wird von den Lesern dieses Forums die Rspr auch als hofflungslos streng empfunden?



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