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Themen-Historie ist ausgeschaltet: Marokko Arbeitserlaubnis
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Karl Hallo,

grundsätzlich kann ihr Bekannter mit dem Aufenthaltstitel aus Spanien für drei Monate nach Deutschland reisen ohne zu arbeiten.



Wenn er hier leben und arbeiten will, dann geht dies möglicherweise auch. Er muss dann in Spanien eine spezielle Aufenthaltserlaubnis (sog Daueraufenthalt-EG) beantragen. Mit diesem Titel kann man nach Deutschland reisen, um dort zu arbeiten. Man benötigt aber auch in diesem Fall eine Zustimmung zur Aufnahme einer Beschäftigung. D.h. ohne Zustimmung der Arbeitsverwaltung kann keine Beschäftigung aufgenommen werden, wenn nicht ausnahmsweise die Zustimmung enfällt.

Karl
Jutta Thorne Darf ich hier weiterfragen?



Ein Bekannter kann seinem Bruder eine Stelle verschaffen. Der Bruder hat einen marokkanischen Pass, aber lebt und arbeitet seit 17 Jahren in Spanien (Ceuta). Darf er nun nach Deutschland einreisen und hier arbeiten? Ich sage mal einreisen ja, arbeiten nein. Ist das richtig?



Grüsse allerseits, Jutta
A.A. Hallo,

es sind zwei Fragen zu trennen:

- Darf der Ausländer visumsfrei einreisen und sich hier aufhalten und

- Darf der Ausländer ohne Zustimmung der Arbeitsverwaltung arbeiten.



Für Marokkaner, die als Positivstaater der EU-VusimsVO ein Visum für die Einreise benötigen, ist die erste Frage klar zu beantworten: Es bedarf eines Visums, um einreisen zu dürfen. Ausnahme: Er hat eine Aufenthaltstitel in einem EG-Staat, dann kann er für drei Monate ohne Visum nach Deutschland reisen.

Die Frage nach der Beschäftigung ist damit auch klar. Wenn er arbeiten will, bekommt er kein Visum. Wenn er ein Visum bekommt, dann wird dies die Beschäftigung nicht erlauben.
Dirk Hallo,

vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Ist es für Marokkaner möglich, eine Arbeitserlaubnis für 3 bzw 6 Monate in Deutschland zu bekommen und somit diese Zeit ohne Visum hier zu bleiben?

Danke, Dirk
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