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Themen-Historie ist ausgeschaltet: Probleme mit Eltern !!!!
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soraya vielen Dank



aber in DE gibt es doch sogenannte Freiheit ,damit meine ich wenn die Freundin angst hat wieder nachhaus zurück zu kehren ,kann sie doch keiner zwingen,da sie dort keine freiheit hat ,sie fühlt sich dort nämlich wie im Gefängnis!!



haben die Eltern trotzdem das Aufenthaltsbestimmungsrech wenn das Mädchen das selbst nicht möchte ???



lg Soraya
Karl Hallo,

schlechte Nachrichten: Die Freundin ist noch nicht volljährig (erst mit 18 Jahren). Bis dahin haben die Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Tochter.



Strafbar ist das Zusammenleben nicht, da die Freundin bereits 16 Jahre ist.



Da die Rechtslage im Bundesgebiet überall gleich ist, kann auch ein Umzug in ein anderes Bundesland nicht helfen.



Faktisch ist es aber so, dass die Eltern Schwierigkeiten haben dürften, dass Aufenthaltsbestimmungsrecht gegen die Tochter durchzusetzen. Abe denkbar ist es schon.

MfG

Karl
Soraya Hallo liebe Leute ,



mein Bruder(afghaner) ist 23 und seine Freundin(Kurdin ) erst 17 ,die beiden wollten sich verloben ,doch die Mutter von das Mädchen war immer schon dagegen,(sie hat soger paar mals ihre Tochter mit Gewalt geschlagen als sie zu meinen Bruder gehen wollte!!!)



-meine Frage ist ob sie jetzt standesamtlich(oder in Moschee)sich verloben dürfen oder ob sie ohne Heiraten zusammen in eine Wohnung LEBEN dürfen????

-spielt hier die Erlaubniss von Eltern einer Rolle???

-Kann das Jugendamt mithelfen oder nicht??





Vielen Dank ..





P.s: Können die beiden auch in eine andere Bundesland wohnen oder wird das auch ein Problem sein??
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