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Themen-Historie ist ausgeschaltet: Familienzusammenführung/ Ehegattennachzug zum deut
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Karl Hallo,

zu Deinen Fragen:

Welchen Anwalt Du nimmst, dass ist Dir überlassen. Aber wähle jemanden, der Ausländerrecht beherrscht!

Die Klage ist beim Verwaltungsgericht zu erheben. Das Oberverwaltungsgericht ist die 2. Instanz, die angerufen werden kann, wenn die Klage vom Verwaltungsgericht abgewiesen wird.

Zur Dauer und zu den Kosten musst Du den Anwalt befragen. Aber ich vermute, dass es mindestens 10 Monate dauert, bis über die Klage entschieden wird. Die Kosten des Anwalts dürften bei rund 1000 € liegen. Die des Gerichts bei etwa 600 €. Der Anwalt sagt Dir dies aber genauer.



Eine Klage macht nur Sinn, wenn Du die Identiät Deiner Frau belegen kannst. Andernfalls kannst Du im gerichtlichen Verfahren einen Beweisantrag stellen, dem das Gericht von Amts wegen nachkommt. Der Vorteil ist, dass das Ergebnis ein höhere Bindungswirkung hat. Aber das Gericht muss überzeugt werden, dass die Auskunft der Botschaft falsch ist.



Ob ein Anwalt vor Ort hilfreich ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Aber er kann uU die Dokumente besorgen, die für den Nachweis der Identiät erforderlich sind.



Versäume nicht die Klagefrist, wenn der Ablehnung eine Rechtsmittelbelehrung beigefügt ist, dann beträgt diese nur einen Monat.



Viel Glück

Karl
Stefan Hallo Karl,

ich danke Dir sehr für Deine, wie ich meine kompetente Antwort.

Ich habe nun wieder einen Lichtblick erhalten, der mir Mut macht weiter zu machen.

Es ist atürlich auch die Liebe zu meiner Frau die mich zwingt.



Ich hätte noch ein par Fragen, über deren Beantwortung, ich sehr dankbar wäre:

Es wäre doch sicher möglich, auch von mir, (südwestdeutschland) einen Anwalt aus Berlin zu kontaktieren, der mir hilft, diese Verpflichtungsklage vorzubereiten?



Ist das den das Verwaltungsgericht oder Oberverwaltungsgericht in Berlin?

Wie hoch sind denn die Kosten, die ich bei Klageerhebung entrichten muss?



Wie lange dauert es in der Regel, bis ein Urteil dieses Gerichts gefallen ist?



Wie hoch sind unsere Chancen das meiner Frau das Visum erteilt wird?



Gibt es bereits Urteile dieses Gericht in ähnlichen Fällen, die ich nachlesen kann?



Die Sache mit der Geburtsurkunde bzw. dem Geburtsregister und dem Vertrauensanwalt hat sich tatsächlich so zugetragen wie geschildert.

Es kommt sehr häufig in Kamerun vor, dass die Geburtsregister nicht dort lagern, wo sie sein sollten.

In unserem Fall haben wir es nachgewiesen, auch dass der Vertrauensanwalt nicht dort gewesen sein kann, weil wie erwähnt die Register seit 29.Juni1981 nicht mehr dort gelagert werden.

Dass der Anwalt Geld gefordert hatte ist nicht schriftlich dokumentiert.

Es lässt sich nur durch Zeugenaussagen dokumentieren, Der Anwalt hatte meine Schwiegermutter auch aufs übelste beschimpft und beleidtigt, weil sie kein Geld bezahlt hat, er unterstellte ihr, dass meine Frau nicht von ihr abstammte, was sich aber sehr gut nachweisen lässt.

am Tag nach dem Anruf durch den Vertrauensanwalt an meine Frau habe ich per e-mail und telefonisch die Botschaft davon unterichtet, die sich aber seither, diesen Vorfall betreffend in Schweigen hüllt.



Was die Fehler der Botschaft betrifft, so denke ich dass sich die Botschaft reinwaschen kann und den Ablehnungsbescheid auf die nicht einwandfrei geklärte Identität meiner Frau abwälzen lässt. Die Identitätsprüfung und das daraus resultierende Ergebnis haben letztlich, abgesehen von einer erneuten Überprüfung des Geburtenregister, dazu geführt, dass meine Frau diesen Ablehnungsbescheid erhielt.

Ich frage mich natürlich auch, inwiefern die Botschaft eine Familienzusammenführung ablehnen kann, in dem die Identität nicht geklärt ist.



Zur zuständigen Ausländerbehörde, hier an meinem Wohnort sei gesagt, dass diese Sachbearbeiterin, abgesehen von meinen Verdienstabrechnungen und Mietvertrag, die sie verlangte, unmittelbare Nachbarn und selbst meine Vermieter angerufen hat und mein Privatleben durchleuchten wollte, um eine Scheinehe auszuschiessen.

ich habe Gesprächsprotokolle der Nachbarn, die mir sagten, dass sie von dieser Sachbearbeiterin angerufen wurden.



Was die Kriterien der Familienzusammenführung in sachen geforderte Sprachkenntnisse in Form der Deutsch AI Anforderung, Lebensunterhaltdeckung und Mindestalter betrift, so sind die voraussetzungen erfüllt.



meine Frau erwägt nun auch einen international, operrierenden Anwalt aus Kamerun hinzuzuziehen, ist das sinnvoll und wird sein Ergebnis betreffend überprüfung und dokumentation des Geburtenregister oder zeugenaussagen der Familie meiner Frau vom deutschen Staat anerkannt?



Bitte nochmals um Antworten, vielen Dank!



Grüsse

Stefan
Stefan Hallo Karl,

ich danke Dir sehr für Deine, wie ich meine kompetente Antwort.

Ich habe nun wieder einen Lichtblick erhalten, der mir Mut macht weiter zu machen.

Es ist atürlich auch die Liebe zu meiner Frau die mich zwingt.



Ich hätte noch ein par Fragen, über deren Beantwortung, ich sehr dankbar wäre:

Es wäre doch sicher möglich, auch von mir, (südwestdeutschland) einen Anwalt aus Berlin zu kontaktieren, der mir hilft, diese Verpflichtungsklage vorzubereiten?



Ist das den das Verwaltungsgericht oder Oberverwaltungsgericht in Berlin?

Wie hoch sind denn die Kosten, die ich bei Klageerhebung entrichten muss?



Wie lange dauert es in der Regel, bis ein Urteil dieses Gerichts gefallen ist?



Wie hoch sind unsere Chancen das meiner Frau das Visum erteilt wird?



Gibt es bereits Urteile dieses Gericht in ähnlichen Fällen, die ich nachlesen kann?



Die Sache mit der Geburtsurkunde bzw. dem Geburtsregister und dem Vertrauensanwalt hat sich tatsächlich so zugetragen wie geschildert.

Es kommt sehr häufig in Kamerun vor, dass die Geburtsregister nicht dort lagern, wo sie sein sollten.

In unserem Fall haben wir es nachgewiesen, auch dass der Vertrauensanwalt nicht dort gewesen sein kann, weil wie erwähnt die Register seit 29.Juni1981 nicht mehr dort gelagert werden.

Dass der Anwalt Geld gefordert hatte ist nicht schriftlich dokumentiert.

Es lässt sich nur durch Zeugenaussagen dokumentieren, Der Anwalt hatte meine Schwiegermutter auch aufs übelste beschimpft und beleidtigt, weil sie kein Geld bezahlt hat, er unterstellte ihr, dass meine Frau nicht von ihr abstammte, was sich aber sehr gut nachweisen lässt.

am Tag nach dem Anruf durch den Vertrauensanwalt an meine Frau habe ich per e-mail und telefonisch die Botschaft davon unterichtet, die sich aber seither, diesen Vorfall betreffend in Schweigen hüllt.



Was die Fehler der Botschaft betrifft, so denke ich dass sich die Botschaft reinwaschen kann und den Ablehnungsbescheid auf die nicht einwandfrei geklärte Identität meiner Frau abwälzen lässt. Die Identitätsprüfung und das daraus resultierende Ergebnis haben letztlich, abgesehen von einer erneuten Überprüfung des Geburtenregister, dazu geführt, dass meine Frau diesen Ablehnungsbescheid erhielt.

Ich frage mich natürlich auch, inwiefern die Botschaft eine Familienzusammenführung ablehnen kann, in dem die Identität nicht geklärt ist.



Zur zuständigen Ausländerbehörde, hier an meinem Wohnort sei gesagt, dass diese Sachbearbeiterin, abgesehen von meinen Verdienstabrechnungen und Mietvertrag, die sie verlangte, unmittelbare Nachbarn und selbst meine Vermieter angerufen hat und mein Privatleben durchleuchten wollte, um eine Scheinehe auszuschiessen.

ich habe Gesprächsprotokolle der Nachbarn, die mir sagten, dass sie von dieser Sachbearbeiterin angerufen wurden.



Was die Kriterien der Familienzusammenführung in sachen geforderte Sprachkenntnisse in Form der Deutsch AI Anforderung, Lebensunterhaltdeckung und Mindestalter betrift, so sind die voraussetzungen erfüllt.



meine Frau erwägt nun auch einen international, operrierenden Anwalt aus Kamerun hinzuzuziehen, ist das sinnvoll und wird sein Ergebnis betreffend überprüfung und dokumentation des Geburtenregister oder zeugenaussagen der Familie meiner Frau vom deutschen Staat anerkannt?



Bitte nochmals um Antworten, vielen Dank!



Grüsse

Stefan
Stefan Hallo Karl,

ich danke Dir sehr für Deine, wie ich meine kompetente Antwort.

Ich habe nun wieder einen Lichtblick erhalten, der mir Mut macht weiter zu machen.

Es ist atürlich auch die Liebe zu meiner Frau die mich zwingt.



Ich hätte noch ein par Fragen, über deren Beantwortung, ich sehr dankbar wäre:

Es wäre doch sicher möglich, auch von mir, (südwestdeutschland) einen Anwalt aus Berlin zu kontaktieren, der mir hilft, diese Verpflichtungsklage vorzubereiten?



Ist das den das Verwaltungsgericht oder Oberverwaltungsgericht in Berlin?

Wie hoch sind denn die Kosten, die ich bei Klageerhebung entrichten muss?



Wie lange dauert es in der Regel, bis ein Urteil dieses Gerichts gefallen ist?



Wie hoch sind unsere Chancen das meiner Frau das Visum erteilt wird?



Gibt es bereits Urteile dieses Gericht in ähnlichen Fällen, die ich nachlesen kann?



Die Sache mit der Geburtsurkunde bzw. dem Geburtsregister und dem Vertrauensanwalt hat sich tatsächlich so zugetragen wie geschildert.

Es kommt sehr häufig in Kamerun vor, dass die Geburtsregister nicht dort lagern, wo sie sein sollten.

In unserem Fall haben wir es nachgewiesen, auch dass der Vertrauensanwalt nicht dort gewesen sein kann, weil wie erwähnt die Register seit 29.Juni1981 nicht mehr dort gelagert werden.

Dass der Anwalt Geld gefordert hatte ist nicht schriftlich dokumentiert.

Es lässt sich nur durch Zeugenaussagen dokumentieren, Der Anwalt hatte meine Schwiegermutter auch aufs übelste beschimpft und beleidtigt, weil sie kein Geld bezahlt hat, er unterstellte ihr, dass meine Frau nicht von ihr abstammte, was sich aber sehr gut nachweisen lässt.

am Tag nach dem Anruf durch den Vertrauensanwalt an meine Frau habe ich per e-mail und telefonisch die Botschaft davon unterichtet, die sich aber seither, diesen Vorfall betreffend in Schweigen hüllt.



Was die Fehler der Botschaft betrifft, so denke ich dass sich die Botschaft reinwaschen kann und den Ablehnungsbescheid auf die nicht einwandfrei geklärte Identität meiner Frau abwälzen lässt. Die Identitätsprüfung und das daraus resultierende Ergebnis haben letztlich, abgesehen von einer erneuten Überprüfung des Geburtenregister, dazu geführt, dass meine Frau diesen Ablehnungsbescheid erhielt.

Ich frage mich natürlich auch, inwiefern die Botschaft eine Familienzusammenführung ablehnen kann, in dem die Identität nicht geklärt ist.



Zur zuständigen Ausländerbehörde, hier an meinem Wohnort sei gesagt, dass diese Sachbearbeiterin, abgesehen von meinen Verdienstabrechnungen und Mietvertrag, die sie verlangte, unmittelbare Nachbarn und selbst meine Vermieter angerufen hat und mein Privatleben durchleuchten wollte, um eine Scheinehe auszuschiessen.

ich habe Gesprächsprotokolle der Nachbarn, die mir sagten, dass sie von dieser Sachbearbeiterin angerufen wurden.



Was die Kriterien der Familienzusammenführung in sachen geforderte Sprachkenntnisse in Form der Deutsch AI Anforderung, Lebensunterhaltdeckung und Mindestalter betrift, so sind die voraussetzungen erfüllt.



meine Frau erwägt nun auch einen international, operrierenden Anwalt aus Kamerun hinzuzuziehen, ist das sinnvoll und wird sein Ergebnis betreffend überprüfung und dokumentation des Geburtenregister oder zeugenaussagen der Familie meiner Frau vom deutschen Staat anerkannt?



Bitte nochmals um Antworten, vielen Dank!



Grüsse

Stefan
Karl Hallo,

eines ist deutlich geworden: Damit der Bescheid nicht in Bestandskraft erwächst und dann unanfechtbar wird, muss vor dem Verwaltungsgericht Berlin (Anschrift ist im Internet erhältlich) eine Verpflichtungsklage erhoben werden. Die Bundesrepublik Deutschland muss beklagt werden, mit dem Ziel, diese zu verpflichten, ein Visum zum Zwecke der Familienzuführung zu erteilen.

Ein Anwalt ist für die Klage nicht erforderlich. Gebühren fallen mit Klageerhebung an, werden aber erstattet, wenn die Klage gewonnen wird.



Wenn sich der Sachverhalt so abgespielt hat, wie sie es schildern, dann liegt zudem ein Dienstvergehen vor. Ich nehme an, dass die Geldforderungen des Vertrauensanwalts sich nicht schriftlich belegen lassen, sondern nur durch Zeugenaussagen ihrer Frau und der Mutter. Ob gegenüber dem Auswärtigen Amt eine Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben wird, die bei der Botschaft eine Mitteilungspflicht auslöst, müssen sie sich überlegen. Die Stimmung wird damit natürlich nicht besser.



Im Klageverfahren muss der Sachverhalt - mit allen Details geschildert werden - das Recht kennt das Verwaltungsgericht. Es sollten schriftliche Aussagen ihrer Frau und der Mutter vorgelegt werden. Diese müssen übersetzt sei, wobei auch eine Übersetzung von Ihnen genügt.



Alle Schriftstücke, die die Fehlerhaftigkeit des Vorgehens der Botschaft zeigen, müssen der Klage beigefügt werden.



Es macht aber uU Sinn, einen Anwalt mit dem Verfahren zu befassen, der die Voraussetzungen für den Familiennachzug kennt (Sprachanforderungen, Mindestalter, Lebensunterhaltsdeckung usw). Denn auch wenn die Botschaft einen Fehler gemacht hat, dann muss sie doch die Klage nicht zahlen, wenn andere Voraussetzungen für den Nachzug fehlen. Geeignete Anwälte finden sie auf dieser Seite. Der Anwalt um die Ecke ist nicht zu empfehlen, da er in der Regel keine Ahnung vom Ausländerrecht hat.



Viel Glück Karl



Im Klageverfahren muss dargel
Stefan Hallo AA,



in der vergangenen Woche, vielmehr am 05.08 wurde meine Frau für einen Termin um 7.00 Uhr morgens in die Botschaft zitiert, mit der bitte ihren Reisepass mitzubringen.

Um 14.30 uhr erhielt sie dann schliesslich einen Ablehnungsbescheid für die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Familienzusammenführung.

Vielmehr ist für die Botschaft kein grund zur Erteilung ersichtlich, dabei sind wir verheiratet.

Als weitere Begründung gibt die Botschaft an, dass die Identität meiner Frau nicht geklärt sei.



die Sache mit der Pberprüfung des Geburtsregister ist folgende:

Anfang Februar 08 wurde die Überprüfung unserer Heiratsurkunde und die Geburtsurkunde meiner Frau von meiner zuständigen Ausländerbehörde angeordnet.

die Botschaft sendete mir auf Anfrage der Dauer eine E-Mail mit dem Hinweis, dass die Urkundenüberprüfung nicht vor 8 Wochen abgeschlossen sei.

10 Tage später rief meine Frau mich an und sagte dass der Anwalt der Botschaft ihre Mutter belästigt hatte und Geld für die Bestätigung der Richtigkeit der Urkunde wolle. auch meine Frau selbst wurde von diesem Anwalt angerufen.

Es war kein Geld geflossen und der Vertrauensanwalt berichtete der Botschaft, dass die Geburtsurkunde falsch sei. Die heiratsurkunde wurde für echt erkannt.

Durch einen Anwalt in meiner Nähe, den ich zusammen mit meiner Frau beauftragte, gelang es uns zu bescheinigen, dass das Rathaus in welchem der Vertrauensanwalt das Geburtsregister eingesehen haben will, seit 1981 keine Register mehr führt.

Durch einen Zusammenschluss mehrerer kleiner Orte, habe es eine Umstruktuierung der örtlichen Behörden gegeben.

Alles was später an dieses Stadhaus gesendet wurde, wurde zur weiteren Prüfung und zuordnung an die Präfektur in den nächst-grösseren Ort gesandt.

Dort liegt das Register bis heute, ohne dass es jemand eingesehen hat.

Der Präfekt der Präfektur bescheinigte, das beim ihm abgelegte Regiaster mit seinem Namen und seiner Telefonummer, damit die Botschaft bei einer Überprüfung sich an ihn, bzw, die Präfektur wenden solle.

Unser Anwalt, der bis dato tätig für uns war, schrieb die Botschaft an, im Rahmen der Identitätsprüfung die Geburtsurkunde erneut, aber dieses Mal dort zu prüfen, an dem Ort, an welchem sich das Register befindet.

Die Botschaft bestätigte die erneute Überprüfung vornehmen zu wollen, die aber nicht durchgeführt wurde. Mir bleibt nur die Erklärung, dass die Botschaft nicht zulässt, einen Fehler zugeben zu müssen und in Erklärungsnot kommen könnte.



Das Resultat ist nun, dass das Verfahren für den tätig gewesenen Anwalt abgeschlossen ist und er seine Rechnung präsentierte.

Der Anwalt war einen monat tätig, hat ein par mails geschrieben und liess sich von mir diktieren, was er unternehmen solle.

Ferner stehen wir nun da, mit einem Ablehnungsbescheid der Botschaft.

Wir wissen eben derzeit nicht mehr weiter, deshalb meine Fragen betreffend dem Verwaltungsgericht und evtl bestehende urteile über ähnliche Fälle, bzw. Eilverfahren.

Dann taucht auch die Frage auf, wie das Verwaltungsgericht prüft und das Verfahren führen will, da sich meine Frau und die Botschaft in Kamerun befindet.



Es wäre wirklich toll, wenn ich Tipps bekomme, gegebenenfalls unter Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können

Gruss Stefan
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