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Themen-Historie ist ausgeschaltet: Einbürgerung nach der Eheschließung
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Autor Nachricht
Karl Voraussetzungen der Einbürgerung:

Ihre Ehe ist für den deutschen Rechtskreis gültig geschlossen und besteht noch im Zeitpunkt der Einbürgerung.

Ihre eheliche Lebensgemeinschaft mit dem deutschen Ehegatten besteht im Zeitpunkt der Einbürgerung mindestens zwei Jahre. Ihr Ehegatte muss mindestens in dieser Zeit und im Zeitpunkt der Einbürgerung deutscher Staatsangehöriger sein.

Sie haben in Deutschland eine eigene Wohnung oder ein sonstiges Unterkommen, das Ihnen und Ihren Familienangehörigen die Führung eines Haushalts ermöglicht. Dort halten Sie sich nicht nur vorübergehend auf. Der Schwerpunkt Ihrer Lebensverhältnisse liegt in Deutschland.

Sie haben sich in der Regel bereits mindestens drei Jahre rechtmäßig in Deutschland aufgehalten. Nach einer Unterbrechung des Aufenthalts können frühere Aufenthalte im Inland bis zu zwei Drittel der geforderten Aufenthaltsdauer angerechnet werden.



Fazit: Da die Ehe erst geschlossen wird, muss eine Wartezeit von zwei Jahren überbrückt werden
Hallo Hallo alle zusamen,



ich bin ein ausländischer Student aus Non-EU-Länder. Seit 8 Jahren bin ich in Deutschland,und dieses Jahr werden meine deutsche Freundin und ich heiraten. Kann jemand mir sagen,ab wann ich auf Einbürgerung beantragen darf? Vielen Dank



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