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Karl Die Voraussetzungen für eine Rückkehr liegen nicht vor. Diese setzen nach § 37 AufenthG (Recht auf Wiederkehr) einen rechtmäßigen (Aufenthalt mit Aufenthaltserlaubnis) Aufenthalt von 8 Jahren voraus!



Sonstige Rückkehransprüche sind nicht ersichtlich.



Eine Arbeitsaufnahme in Deutschland kommt grundsätzlich nur bei qualifizierten Beschäftigungen in Betracht. Für andere Tätigkeiten erhält man weder die Zustimmung der Arbeitsverwaltung noch eine Aufenthaltserlaubnis.



MfG

Karl
Bilal Hallo,

Ich hatte eine Duldung in Deutschland, bin momentan in der Türkei.

Mich würde es auch intressieren ob ich in Deutschland arbeiten könnte.
Karl Hallo,

die Angaben reichen leider nicht, um eine Bewertung abzugeben.



Welchen Aufenthaltsstatus hattest Du während des Aufenthalts im Bundegebiet?

Hälst Du Dich zurzeit im Bundegebiet auf, wenn ja, mit welchem Status?

Was ist der angestrebte Aufenthaltszweck?

MfG

Karl
Bilal allo Leute,

Ich habe ein rieses Problem, deswegen habe ich mich auch hier im Forum angemeldet.Meine Geschichte:

Ich bin in Deutschland geboren und aufgewachsen, und im Alter von 16 Jahren mit der Familie abgeschoben worden, weil es Probleme mit der Pass Beschaffung gab. Ich bin auch dort zur Schule gegangen, habe aber leider keinen Abschluss. So jetzt bin ich 18 Jahre alt und würde gerne fragen ob ich mein Abschluss in D nachholen kann, weil ich hier kein Wort türkisch spreche und nicht zurecht komme. Ich habe wirklich Zukunfts Probleme. Ich habe mit 18 immer noch keine Ausbildung.

Danke im voraus
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