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Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgendes Problem:
Im Jahr 2003 habe ich (in Deutschland geboren und aufgewachsen, keinen Tag im Ausland gelebt) einen Eintrag auf Einbürgerung gestellt, welche mir von der BRD auch zugesichert worden ist. Den Antrag auf Entlassung aus meiner bisherigen Staatsangehörigkeit (kroatisch) habe ich im Juni 2004 gestellt. Bis heute habe ich allerdings noch keine Antwort von kroatischer Seite erhalten. Mittlerweile habe ich einen deutschen Mann geheiratet und dessen Namen angenommen. Logischerweise benötige ich neue Ausweispapiere, welche ich im kroatischen Konsulat beantragen müsste, was aber logischerweise nicht möglich ist, da ich einen Austritt beantragt habe. Die deutsche Behörde hat mir heute allerdings mitgeteilt, dass meine Einbürgerungszusicherung mittlerweile abgelaufen ist und ich nun einen neuen Antrag stellen muss. Kann das sein? Ich meine, ich kann doch nichts dafür, dass die Kroaten mich nicht rauslassen. Kann man da rechtlich irgendwas machen? Ich möchte die kroatische Staatsangehörigkeit auf alle Fälle abgeben, aber die stellen sich stur. Hinzukommt auch noch, dass mein kroatischer Reisepass anfang Dezember ausläuft und ich jetzt etwas hilfos da stehe. Können Sie mir einen Tipp geben?
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