Hallo,
wie verhält es sich in diesem Fall mit der doppelten Staatsangehörigkeit?
- Vater deutsch, Mutter vietnamesisch, Kind in Deutschland zur Welt gekommen
- das vn Recht sieht unter keinen Umständen eine doppelte Angehörigkeit vor
- in den Durchführungsbestimmungen zum vn Recht steht
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2) Ein Kind von Eltern mit unterschiedlicher Staatsbürgerschaft im Sinne des Abs. 1 besitzt, wenn es außerhalb vietnamesischen Gebiets geboren ist (mit Ausnahme des Falles, daß seine Eltern bei seiner Geburt dauernden Aufenthalt in Vietnam hatten), die vietnamesische Staatsbürgerschaft nur, wenn die Eltern für das Kind übereinstimmend die vietnamesische Staatsbürgerschaft wählen.
Kann in diesm Fall das Einwohnermeldeamt das Kind mit doppelter Staatsangehörigkeit führen, obwohl die Eltern keine vn Staatsangehörigkeit für das Kind gewählt haben?
mfg
Thomas B.