Migrationsrecht.net - Das Fachportal zum Ausländerrecht



Suche Ausländerrecht



Forum
Willkommen, Gast
Bitte anmelden oder registrieren.    Passwort vergessen?
Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis? (1 Leser) (1) Gäste
Zum Ende gehen Neues Thema Beliebt: 0
THEMA: Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis?
#103
Anonymous (Gast)

Geburtstag:
RE:Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis? 2 Jahrs, 10 Monats ago  
Grundsätzlich kann nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts die Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Wenn das Arbeitslosengeld ausreicht, den Lebensunterhalt zu sichern, dann könnte dieser Titel trotz fehlender Beschäftigung erteilt werden. Dies beruht auf § 9 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG, der auf § 2 Abs. 3 AufenhtG verweist. Nach dieser Regelung werden öffentliche Leistungen, die auf Beitragsleistungen beruhen, bei der Ermittlung der Lebensunterhaltsdeckung berücksichtigt.
Bitte Code eingeben   
Beachten Sie: Obwohl kein Forencode oder Smiley-Button angezeigt wird, so können Sie diese trozdem benutzen.
 
Moderator informieren   Gespeichert Gespeichert  
  Reply Quote
#102
Anonymous (Gast)

Geburtstag:
Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis? 2 Jahrs, 10 Monats ago  
Hallo,

ich habe folgende Frage:
ich wohne schon länger als 5 Jahre in Deutschland, habe seit Anfang meines Aufenthalts in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeit gehabt, und habe zur Zeit eine Arbeitserlaubnis „Erwerbstätigkeit jeder Art gestattet“. Ich habe mehr als 5 Jahre in Deutschland gearbeitet. Nach einigen Monaten läuft mein Arbeitsvertrag ab. Ich habe ein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Im Falle wenn ich für mich keine neue Arbeit finde, wird mein Aufenthaltserlaubnis weiter um 2 Jahre verlängert, oder werde ich ein andere Aufenthaltstitel bekommen? Kann ich unter diesen Umständen eine Niederlassungserlaubnis oder ein andere verfestigte Aufenthaltstitel bekommen?

Mit freundlichen Grüßen

Alexander
Bitte Code eingeben   
Beachten Sie: Obwohl kein Forencode oder Smiley-Button angezeigt wird, so können Sie diese trozdem benutzen.
 
Moderator informieren   Gespeichert Gespeichert  
  Reply Quote
#104
Anonymous (Gast)

Geburtstag:
RE:RE:Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis? 2 Jahrs, 10 Monats ago  
Rein interessehalber, folgender theoretischer Sachverhalt:

Person A ist n i c h t EU-Bürgerin
und Witwe eines Bundesbürgers und Mutter noch kleiner Bundesbürgerchens
seit drei Jahren, nach Heirat und Zusammenführung, redlich in Deutschland wohnhaft
etwas vermögend und verrentet, Unterhalt gesichert.

Kann in einem solchen theoretischen Fall die Aufenthaltserlaubnis unbefristet erfolgen (Niederlassungserlaubnis) oder nur für zunächst für maximal 2 Jahre verlängert werden, von der Option Einbürgerung einmal abgesehen ?

MfG
Feuerwald
Bitte Code eingeben   
Beachten Sie: Obwohl kein Forencode oder Smiley-Button angezeigt wird, so können Sie diese trozdem benutzen.
 
Moderator informieren   Gespeichert Gespeichert  
  Reply Quote
Zum Anfang gehen Neues Thema
Powered by FireBoarddie neusten Beiträge direkt auf Ihrem Desktop erhalten



Nutzer Login

Veranstaltungen

Kalender

News per RSS

International



eBooks

eBook rechts

Nomos Verlag

Nomos


Generated in 0.37193 Seconds