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RE:Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis? 2 Jahrs, 10 Monats ago
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Grundsätzlich kann nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts die Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Wenn das Arbeitslosengeld ausreicht, den Lebensunterhalt zu sichern, dann könnte dieser Titel trotz fehlender Beschäftigung erteilt werden. Dies beruht auf § 9 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG, der auf § 2 Abs. 3 AufenhtG verweist. Nach dieser Regelung werden öffentliche Leistungen, die auf Beitragsleistungen beruhen, bei der Ermittlung der Lebensunterhaltsdeckung berücksichtigt.
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Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis? 2 Jahrs, 10 Monats ago
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Hallo,
ich habe folgende Frage: ich wohne schon länger als 5 Jahre in Deutschland, habe seit Anfang meines Aufenthalts in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeit gehabt, und habe zur Zeit eine Arbeitserlaubnis „Erwerbstätigkeit jeder Art gestattet“. Ich habe mehr als 5 Jahre in Deutschland gearbeitet. Nach einigen Monaten läuft mein Arbeitsvertrag ab. Ich habe ein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Im Falle wenn ich für mich keine neue Arbeit finde, wird mein Aufenthaltserlaubnis weiter um 2 Jahre verlängert, oder werde ich ein andere Aufenthaltstitel bekommen? Kann ich unter diesen Umständen eine Niederlassungserlaubnis oder ein andere verfestigte Aufenthaltstitel bekommen?
Mit freundlichen Grüßen
Alexander
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RE:RE:Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis? 2 Jahrs, 10 Monats ago
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Rein interessehalber, folgender theoretischer Sachverhalt:
Person A ist n i c h t EU-Bürgerin und Witwe eines Bundesbürgers und Mutter noch kleiner Bundesbürgerchens seit drei Jahren, nach Heirat und Zusammenführung, redlich in Deutschland wohnhaft etwas vermögend und verrentet, Unterhalt gesichert.
Kann in einem solchen theoretischen Fall die Aufenthaltserlaubnis unbefristet erfolgen (Niederlassungserlaubnis) oder nur für zunächst für maximal 2 Jahre verlängert werden, von der Option Einbürgerung einmal abgesehen ?
MfG Feuerwald
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