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RE:Einbürgerung 2 Jahrs, 10 Monats ago
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Die Einbürgerung richtet sich nach § 9 StAG. Danach besteht im Regelfall eine Aspruch auf Einbürgerung, wenn die Voraussetzungen des § 8 StAG vorliegen, die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben wird und gewährleistet ist, dass sie sich in die deutschen Lebensverhältnisse einordnen. Im Rahmen des § 8 StAG wird aber eine Aufenthaltszeit von 8 Jahren verlangt.
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Einbürgerung 2 Jahrs, 9 Monats ago
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Ich bin seit Oktober 2003 inDeutschland und mit einer deutschen Frauc verheiratet. Ich habe eine Aufenthaltsgenemigung bis Nov 2005. ICh bin Mediziner und möchte meine Einbürgerung beantragen, welche Voaussetzungen muß ich haben und kann ich bereits im Oktober 2005 einen Antrag stellen. Meine Frau hat einen unbefristetn Arbeitsvertrag, ich arbeite zur Zeit als Gastarzt ohne Bezahlung
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RE:RE:Einbürgerung 2 Jahrs, 9 Monats ago
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Hallo,
die Ehegatten von Deutschen können nach § 9 StAG nach 3 Jahren rechtmäßigen Aufenthalt und bestehender 2jähriger ehelichen Lebensgemeinschaft eingebürgert werden. Diese Voraussetzungen erfüllen Sie wohl erst ab Oktober 2006.
Es reicht dann auch, wenn Sie ab September den Antrag stellen. Vorher kann eh nicht über den Antrag entschieden werden. Fragen Sie doch einfach ihre zuständige Behörde, wie das dort gehandhabt wird.
Weitere Voraussetzungen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse, Unbescholtenheit (also keine Vorstrafen), und ausreichendes Einkommen (hat man das als Arzt noch? :-D ) und der Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit.
Viele Erfolg!
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