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RE:RE:RE:RE:RE:RE:RE:Mein zukünftiger Ehemann lebt im Ausland 2 Jahrs, 10 Monats ago
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Da Sie im Besitz einer Niederlassungserlaubnis sind, fällt ihre Abwesenheit der Ausländerbehörde ohnehin nur ausnahmsweise auf. Ich habe viele Freunde, die sich länger als sechs Monate im Heimatland aufhalten. Sie können wegen des unbefristeten Titels auch ohne Problem ein- und ausreisen. Aber wenn die Ausreise- und Einreisestempel den Eindruck nahelegen, dass man auf Dauer seinen Wohnsitzt verlegt hat und man sich möglicherweise auch noch seine Sozialversicherungsbeiträge hat auszahlen lassen, dann wird es auffallen und das Problem ist da. Rechtlich sieht die Sache dann schlecht aus. Bei regelmäßigen Aufenthalten im Inland dürften es für die Ausländerbehörde aber schwieriger sein, die Wohnsitzverlagerung nachzuweisen. Hier droht die Gefahr annonymer Anzeigen. Den Gang zur Ausländerbehörde würde ich lassen. Besser ist es, einen Anwalt aufzusuchen. Empfehlungen gibt es auch auf diesem Portal unter Rechtsberatung.
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RE:RE:RE:RE:RE:RE:RE:RE:Mein zukünftiger Ehemann lebt im Ausland 2 Jahrs, 10 Monats ago
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Hallo, ich bin mir eigentlich nicht so sicher, ob man dies, was ich habe, als Niederlassungserlaubnis nennt, auf mein Türkischen Pass steht Aufenthalt unbefristet.
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RE:RE:RE:RE:RE:RE:RE:RE:RE:Mein zukünftiger Ehemann lebt im Ausland 2 Jahrs, 10 Monats ago
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Natürlich werde ich dies auch beim Arbeitsamt melden, damit ich keinerlei Hilfe mehr bekomme.
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Mein zukünftiger Ehemann lebt im Ausland 2 Jahrs, 10 Monats ago
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Hallo, ich bin in Deutschland geboren, habe aber keine Deutsche Staatsangehörigkeit. Mein zukünftiger Ehemann lebt im Ausland, ich werde nächstes Jahr im Ausland heiraten. Vielleicht werde ich auch im Ausland leben. Was für Rechte habe ich trotzdem hier in Deutschland? Habe ich das Recht nach ein paar Jahren ohne Probleme nach Deutschland zu kommen? Wie ist es mit der Krankenversicherung, kann ich dann nach einer sehr langen Zeit wieder Krankenversichert werden? Vielen Dank schon mal im Vorraus für die Antworten
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RE:RE:RE:RE:RE:RE:RE:RE:RE:RE:Mein zukünftiger Ehemann lebt im Ausland 2 Jahrs, 10 Monats ago
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Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis wurde zum 1.1.2005 in eine Niederlassungserlaubnis übergeleitet. Es wäre sinnvoll, wenn sie sich den Titel umtragen lassen würden. Damit haben Sie zukünftig weniger Probleme.
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