|
|
|
RE:arbeit in der schweiz 2 Jahrs, 9 Monats ago
|
|
|
Hallo, die Rechtslage ist im Rahmen der Beitrittsverträge nicht ganz einfach. Es gilt der Grundsatz, dass zum Zwecke der Aufnahme einer unselbständigen Beschäftigung eine Arbeitserlaubnis-EU eingeholt werden muss. Dabei unterliegt der Neu-EU-Bürger dem Arbeitsgenehmigungsrecht für Drittausländer, das aber für qualifizierte Beschäftigte (IT-Bereich) Begünstigungen enthält. Insbesondere kommen hier § 19 AufenthG und § 39 Abs. 6 AufenthG in Betracht. Das Verfahren hat zur Folge, dass eine Beschäftigung erst aufgenommen werden darf, wenn die Arbeitserlaubnis vorliegt. Diese kann vom Ausland oder vom Inland eingeholt werden. Die Kontingente betreffen sog. Werkvertragsarbeitnehmer und daher insbesondere den Baubereich. Ohne jede Beschränktung kann aber eine Selbständige Tätigkeit als Freiberufler aufgenommen werden. Hier haben Neu-EU-Bürger die gleichen Rechte wie sonsitige EU-Bürger (eine Frage der Vertragsgestaltung zwischen Arbeitgeber und Selbständigen). Wenn eine normle Beschäftigung angestrebt wird, dann muss Kontakt zur Arbeitsverwaltung aufgenommen werden, die dann beim Arbeitgeber alle notwendigen Informationen einholt.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
arbeit in der schweiz 2 Jahrs, 9 Monats ago
|
|
|
ich bin eu-burger aus den neuen mitgliedstaaten - polen. Nun habe ich von einem Kontingent für Daueraufenthalte gelesen das die einwanderer auf eine bestimmte zahl begrenzt. Angenommen ich finde einen Arbeitgeber der mich einstellen will - wie hangt dieses Kontingent mit der Warscheinlichkeit eine Arbeitserlaubniss und Aufenthaltserlaubniss zu bekommen. Gibt es besondere Regelungen fur den Wirtschaftszweig der IT? Danke fur jegliche antworten im Voraus Lukas :-D
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
RE:RE:arbeit in der schweiz 2 Jahrs, 9 Monats ago
|
|
|
Hallo, die vorstehende Antwort ist leider nicht richtig, da sie nur für den Fall gilt, dass die Arbeitsaufnahme in einem EU-Staat erfolgt. Die Schweiz ist aber nur über ein Assoziierungsabkommen an die EU gebunden, so dass hier das Abkommen der EG mit der Schweiz maßgeblich ist. Dabei ist zutreffend, dass die Schweiz bestimmte Kontingente festgelegt hat, die Arbeitnehmern aus EU-Staaten zur Verfügung stehen. Aufgrund des EU-Status können Sie problemlos in die Schweiz einreisen, die Möglichkeit einer Arbeitsaufnahme müssen Sie aber von ihrem Arbeitgeber klären lassen. Dr. Dienelt
|
|
|
|
|
|
|
|
|