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Freizügigkeistbescheinigung mit Bild? (1 Leser) (1) Gäste
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THEMA: Freizügigkeistbescheinigung mit Bild?
#168
Anonymous (Gast)

Geburtstag:
RE:Freizügigkeistbescheinigung mit Bild? 2 Jahrs, 9 Monats ago  
Der Bund hat ausdrücklich darauf verzichtet, die Freizügigkeitsbescheinigung auszugestalten, um auf diese Weise den Bescheinigungscharakter hervorzuheben. Folge: die Länder gestalten das Erscheinungsbild. Um möglichen Missbrauch zu verhindern, dürfte das Verlangen nach einem Lichtbild nicht unverhältnismäßig sein.
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#167
Anonymous (Gast)

Geburtstag:
Freizügigkeistbescheinigung mit Bild? 2 Jahrs, 9 Monats ago  
Ein EU-Bürger, der schon seit 5 Jahren einen rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet hat, bezieht nun Leistungen nach dem SGBII. Kann ihm trotzdem die Freizügigkeitsbescheinigung erteilt werden oder kann diese sogar versagt werden? Denn nach § 7 Abs. 3 FreizügG/EU kann nach 5 Jahren nur noch aus besonders schwer wiegender Gründe das Recht auf Aufenthalt versagt werden.

Was versteht man unter "besonders schwerwiegende Gründe"?
Was versteht man unter "angemessese Leistungen"?

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