|
|
|
RE:Freizügigkeistbescheinigung mit Bild? 2 Jahrs, 9 Monats ago
|
|
|
Der Bund hat ausdrücklich darauf verzichtet, die Freizügigkeitsbescheinigung auszugestalten, um auf diese Weise den Bescheinigungscharakter hervorzuheben. Folge: die Länder gestalten das Erscheinungsbild. Um möglichen Missbrauch zu verhindern, dürfte das Verlangen nach einem Lichtbild nicht unverhältnismäßig sein.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Freizügigkeistbescheinigung mit Bild? 2 Jahrs, 9 Monats ago
|
|
|
Ein EU-Bürger, der schon seit 5 Jahren einen rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet hat, bezieht nun Leistungen nach dem SGBII. Kann ihm trotzdem die Freizügigkeitsbescheinigung erteilt werden oder kann diese sogar versagt werden? Denn nach § 7 Abs. 3 FreizügG/EU kann nach 5 Jahren nur noch aus besonders schwer wiegender Gründe das Recht auf Aufenthalt versagt werden.
Was versteht man unter "besonders schwerwiegende Gründe"? Was versteht man unter "angemessese Leistungen"?
|
|
|
|
|
|
|
|
|