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Hallihallo, ich wende mich an Sie, da ich mir ziemlich unsicher bin. Mein Freund ist Afrikaner, ist seit 7 Jahren in Deutschland. Er hat seinen Aufenthalt noch bis Ende Juni diesen Jahres, und wir haben Ende Mai einen Termin bei der Ausländerbehörde. Er soll zu diesem Termin verschiedene Unterlagen mitbringen, unter anderem unsere Sorgerechtsvereinbarung, Unterlagen der Unterhaltsvorschusskasse, das nichts mehr zu zahlen ist, Mietkosten, unbefristeter Arbeitsvertrag. Die Sorgerechtsvereinbarung möchte ich allerdings nicht treffen, da ich mit solch einer Entscheidung noch etwas warten möchte. Er hat seine letzte Aufenthaltsverlängerung bekommen, da er mit einer anderen Frau zusammengelebt hat, und diese ein Kind mit ihm hat. Er hat allerdings nicht die Personensorge für dieses Kind, genausowenig wie für unsere Tochter, da wir nicht verheiratet sind, und er es auch vorher nicht war. Außerdem hat er, nachdem er seine alte Arbeit verloren hat, ca. 2 Jahre lang den Unterhalt für seinen Sohn nicht zahlen können, der wurde dann durch die Unterhaltsvorschußkasse ausgelegt. Er hat insgesamt ca. 3 1/2 Jahre in Deutschland steuerpflichtig gearbeitet, und im Moment macht er eine ABM Massnahme seit 7 Monaten, die zunächst befristet bis Juli ist, danach aber nochmal für ein Jahr verlängert werden soll. Meine Frage nun... Er möchte seine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, und ich bin der Meinung, seine chancen stehen sehr schlecht. Besteht sogar die Möglichkeit, das er nach Afrika zurück muß, da er nicht die Personensorge für unsere Tochter besitzt. Gibt es keine Möglichkeit, das er hier bleiben darf, ohne die Personensorge zu besitzen??? Ich möchte mich nicht in eine Ecke drängen lassen, und eine so wichtige Entscheidung treffen, nur weil es von mir verlangt wird... Bitte helft mir, wäre um jeden Rat dankbar... Danke!!!
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