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Guten Tag! Ich beabsichtige die Einbürgerung zu beantragen und deshalb möchte ich wissen, ob dies überhaupt in meinem Fall möglich ist. Nach Deutschland (Hessen) kam ich im März 1992. Als bosnischer Kriegsflüchtling bekam ich die Duldung. Im Frühling 1998 musste ich ausreisen, da der Krieg in Bosnien vorbei war und ich die Rückkehrberechtigung erhielt. In dieser Zeit war ich insgesamt 5 Jahre bei einer Firma als Vollzeitkraft beschäftigt. Da mein Aufenthalt in Bosnien mit vielen Enttäuschungen verbunden war, entschloss ich mich wieder nach Deutschland zu kommen, um hier zu studieren. Im September 1999 bestand ich die Aufnahmeprüfung und bekam die Aufenthaltsbewilligung. Die Magisterprüfung bestand ich im Januar 2005. Eine meinem Abschluss entsprechende Arbeitsstelle wurde mir angeboten, die ich dann auch annahm (unbefristeter Arbeitsvertrag). Zur Zeit besitze ich eine Aufenthaltserlaubnis (§ 18 AufenthG/ § 27.3 BeschV), die bis April 2007 gültig ist. Kann mir jemand sagen, ob ich eingebürgert werden kann.
Herzliche Grüße, Dijana
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