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Ich habe mir gerade das BGH-Urteil, das eine gesetzliche Regelung zu Verfahrensabsprachen verlangt, durchgelesen. Aber die bisherigen Verfahrensabsprachen genügen diesen Anforderungen doch gar nicht. Eun insbesondere qualifiziertes Geständnis liegt regelmäßig doch gar nicht vor, es wird nur gestanden, was bereits nachweisbar ist. Die Strafjistiz gibt sich damit zufrieden, weil insbesondere z.B. TÜ-Protokolle dann nicht mehr übersetzt werden müssen etc. Dazu wird sich das Innenministerium bestimmt schon weitreichende Gedanken gemacht haben.
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